Bauhelferversicherung
Bauhelferversicherung
Diese Versicherung sollte man abschließen, wenn man sein Haus ganz oder teilweise in Eigenleistung baut.
Denn in der Regel helfen dabei Freunde und Bekannte. Auch wenn es sich dabei um einen Freundschaftsdienst handelt, muss der Bauherr diese bei der Bau-Berufsgenossenschaft melden und dementsprechend sind die freiwilligen Helfer auch beitragspflichtig.
Beitrag bei der Bau-Berufsgenossenschaft
Der Beitrag wird nach der Menge der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, in den alten Bundesländern beläuft er sich auf circa 1,50 Euro pro geleistete Arbeitsstunde.
In den neuen Bundesländern sind es dagegen 1,20 Euro pro geleistete Arbeitsstunde.
Leistungen der Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung bietet jedoch keinen umfangreichen Versicherungsschutz.
Sie tritt ein, wenn die Bauhelfer in einen Unfall, der in direktem Bezug mit dem Hausbau steht, verwickelt sind.
Besonderheit bei der Bauhelferversicherung
Der Bauherr selbst sowie sein Ehepartner fallen nicht in diesen Versicherungsschutz und können sich auch nicht freiwillig in der Bau-Berufsgenossenschaft versichern.
