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Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und dient dem Zweck, erwerbslosen Personen ein Einkommen zu sichern.

Träger der Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Beaufsichtigt wird die Bundesagentur für Arbeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Alle Arbeitnehmer, Auszubildenden sowie Wehr- und Zivildienstleistenden sind in ihr pflichtversichert.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen und beträgt derzeit 6,5 Prozent des Bruttolohns.

Beitragsbemessung bei der Arbeitslosenversicherung

Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen, die in den alten Bundesländern bei 5.250 Euro und in den neuen Bundesländern bei 4.400 Euro liegen.
Ab dieser Grenze steigen die abzuführenden Beiträge nicht mehr.

Zielgruppe der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Alle Personen, die einer bezahlten, jedoch keiner geringfügigen Arbeit nachgehen, sind im Rahmen der Arbeitslosenversicherung versichert.
Für bestimmte Personengruppen besteht eine Versicherungs-Freiheit:

  • Beamte
  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • Soldaten

Leistungsumfang einer Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung deckt unter anderem folgende Faktoren ab:

  1. Arbeitsförderung
  2. Zahlung von Arbeitslosengeld

Durch die Bundesagentur für Arbeit werden viele Leistungen erbracht, die mit der Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind.

Leistungen im Fall von Arbeitslosigkeit

Wird eine versicherungspflichtige Person arbeitslos, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von der Arbeitslosenversicherung erwarten.
In diesem Fall muss der Arbeitslose sich bei seinem zuständigen Arbeitsamt melden, sobald er weiß, dass er seinen Arbeitsplatz verliert. Zudem muss er vermittlungsfähig sein und sich selbst aktiv um eine neue Stelle bemühen.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es eine Reihe von Spezialregelungen.

Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Entgeltes der letzen zwölf Monate und wird für zwölf Monate bezahlt. Anschließend greift das Arbeitslosengeld II.

Die Arbeitslosenversicherung wird in der Bundesrepublik Deutschland in die Rubrik Sozialversicherungen eingestuft.

Im Sozialgesetzbuch findet man zu diesem Thema folgendes:

  1. Fördern und Fordern
  2. Anspruchsvoraussetzungen
  3. Leistungen
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  4. Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
    • Zuständigkeit und Verfahren
    • einheitliche Entscheidung
  5. Finanzierung und Aufsicht
  6. Datenübermittlung und Datenschutz
  7. Statistik und Forschung
  8. Mitwirkungspflichten
  9. Bußgeldvorschriften
  10. Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
  11. Übergangs- und Schlussvorschriften

Diese Versicherung gibt es nunmehr seit 1927.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird zu fünfzig Prozent vom Arbeitgeber und zu fünfzig Prozent vom Arbeitnehmer übernommen, und jeweils vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.



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