Rentenversicherung

Rentenversicherung

Es gibt mehrere Arten von Rentenversicherungen, die im Folgenden vorgestellt werden:

Gesetzliche Rentenversicherung

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, haben Anspruch auf eine gesetzliche Altersversorgung. Man kann allerdings auch schon mit 62 in Rente gehen, wenn man mindestens 35 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war. Während dieses vorzeitigen Eintritts in die Rente wird allerdings eine Rente mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat ausgezahlt.

Aktuelles Rentenniveau

Das derzeitige Verhältnis (sogenanntes Rentenniveau) von Rente zu durchschnittlichem Arbeitsentgelt liegt bei 68 Prozent. Die Grundlage für diese Berechnung sind 49 Arbeitsjahre bei einem statistischen Durchschnittseinkommen.

Die staatliche Rente hängt von den Beitragszeiten sowie von der Beitragshöhe ab. Sie verfolgt das Prinzip des „Generationenvertrages“, das heißt sie ist umlagenfinanziert, so dass die heute junge Generation mit ihrem Beitrag die heute Renten empfangene Generation finanziert.

Beantragung der gesetzlichen Rentenversicherungsleistung

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen grundsätzlich beantragt werden. Hierbei ist es nicht ausreichend, die Voraussetzungen zum Rentenanspruch zu haben. Der Rentenversicherungsträger weist allerdings rechtzeitig darauf hin, dass Rentenansprüche geltend gemacht werden können.

Notwendigkeit einer privaten Rentenversicherung

Da die Lebenserwartung immer mehr zunimmt, kommen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner auf, ein Ungleichgewicht, das durch eine private Vorsorge aufgefangen werden muss.

Private Rentenversicherung

Da die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig nur noch eine Altersgrundversorgung bieten wird, ist ein private Rentenversicherung unverzichtbar. Eine private Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Rente oder eine steuergünstige Einmal-Auszahlung. Zudem sind die Beiträge fest vereinbart.

Die private Vorsorge wird durch Beiträge und Zinsen finanziert. Zusätzlich gibt es Förderungen vom Staat und vom Finanzamt. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Rente oder Einmal-Auszahlung) gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei Kapitallebensversicherung. Wird also eine Rente ausgezahlt, ist lediglich der ErtragsanteRentner wegen il zu versteuern. Seit 2005 beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent.

Steigender Wert einer privaten Rentenversicherung

Seitdem die staatlichen Kürzungen ständig voranschreiten, ist die Bedeutung der privaten Rentenversicherung immer mehr gestiegen. Es gibt daher die verschiedensten Möglichkeiten, eine private Absicherung zu treffen. Die Auswahl der geeigneten Rentenversicherung ist abhängig von den persönlichen Renditewünschen, der Risikobereitschaft und von den individuellen Vorlieben des Versicherungsnehmers.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine von vielen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ist die betriebliche Rentenversicherung. Sie ist in der Vergangenheit, auf Druck der Gewerkschaften, wesentlich ausgebaut worden. Zukünftig werden sich die betriebliche und die private Altersvorsorge ergänzen.

Die betriebliche Rentenversicherung ist ein sehr wichtiges Instrument für eine erfolgsorientierte Unternehmensführung, denn motivierte und qualifizierte Mitarbeiter ist da wertvollste Kapital eines Unternehmens.

Nachgelagerte Besteuerung

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein attraktives Angebot, da es durch die durchgängige Einführung der nachgelagerten Besteuerung einfacher, vergleichbarer und anwenderfreundlicher geworden ist. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass in der Erwerbsphase die Aufwendungen zur Altersversorgung steuerfrei bleiben. In der Auszahlungsphase sind die Altersbezüge steuerpflichtig.

Im Rahmen eines Arbeitsplatzwechsels besteht auch die Möglichkeit, die erworbene Betriebsrentenanwartschaft im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Zudem kann der Arbeitnehmer das für ihn gebildete Kapital in unbegrenztem Umfang in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitsgebers mitnehmen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine moderne Variante zur klassischen Rentenversicherung. In ihr werden Beitrage in Fonds angelegt und man hat die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Weiter hat der Versicherungsnehmer die Wahl, wie viel Geld des Sparanteils in welchen Fonds fließen soll und welche Fonds durch einen Vermögensverwalter gemanagt werden. Das Kapital wird hierbei in einem Fondsdepot angelegt, dass sich aus verschiedenen Investmentfonds zusammensetzt. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, aus verschiedenen Depots die auszuwählen, die je nach Chancen- und Risikoausrichtung vom Versicherer gemanagt werden. Da hierbei keinen stillen Reserven gebildet werden, kann der Versicherungsnehmer jeden Tag den Zeitwert seines Vertragsguthabens abrufen.

Anlage in Wertpapieren

Ein großer Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass das Anlagerisiko zu Gunsten einer höheren Wertentwicklung bei längeren Laufzeiten minimiert wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen wird der Sparanteil der Prämie nicht in Werten jeglicher Art angelegt, sondern in Wertpapieren wie Aktien oder Investmentanteilen.

Die fondsgebundenen Rentenversicherungen eignen sich besonders für Singles, die für ihr Alter vorsorgen möchten. Zudem ist die Auszahlung im Gegensatz zu anderen handelsüblichen Fonds völlig steuerfrei.

Da keine Gesundheitsprüfung stattfindet, ist der Abschluss einer solchen Altersvorsorge sehr unkompliziert. Kombinierbar ist eine fondsgebundene Rentenversicherung oft mit einer Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherung.

Riester Altersvorsorge

Diese Art der Rentenversicherung wird unter bestimmen Bedingungen vom Staat durch finanzielle Zuschüsse und Extra-Steuerersparnisse gefördert. Sie ist nach dem Minister Riester benannt und zwischenzeitlich eine Standardversicherung in Deutschland.

Während des Arbeitslebens werden hier Beiträge eingezahlt, man hat die Wahl zwischen

  • einer private Rentenversicherung
  • einem Banksparplan
  • einem Fond

Die Versicherungsgesellschaften garantieren Rückzahlungen, die mindestens so hoch sind, wie die eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von derzeit 2,75 Prozent. Da die Riester Rente staatlich gefördert wird, liegt sie letztendlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen und ist daher oft sehr sicher und attraktiv.

Bevor man sich jedoch für diese Art der Altersvorsorge entscheidet, ist es wichtig, zu wissen, welche staatlichen Förderungen wem zustehen. Anspruch auf die staatlichen Förderungen haben:

  • Beamte
  • rentenversicherte Arbeitnehmer
  • Soldaten
  • Zivildienstleistende
  • Eltern im Erziehungsurlaub
  • freiwillig gesetzlich Rentenversicherte
  • Arbeitslose

Ebenfalls durch die Riester-Rente gefördert werden:

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung
  • Auszubildende
  • geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Landwirte, die in der Altersversicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld,
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften
  • behinderte Personen, die zur Erwerbfähigkeit befähig werden sollen
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind

Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile stehen auch Ehepartnern von Mitgliedern dieser Personengruppe zu, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen.

Selbständige, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, erhalten derzeit keine Riester Förderung, für sie kommt die Rürup-Rente in Frage. Ist jedoch der Ehepartner eines Selbständigen oder Freiberuflers versicherungspflichtig berufstätig und besitzt eine eigene Riester-Police, so können auch Selbständige und Freiberufler mit einem Riester-Vertrag die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.

Weitere Personengruppen, die nicht förderungsfähig sind, sind Selbständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, das sind

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Rechtsanwälte.

Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann ebenfalls keine Riester-Förderung für sich beanspruchen. Nimmt ein geringfügig Beschäftigter die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch, ist er ebenfalls ausgeschlossen. Ebenso

  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  • Rentner wegen Berufsunfähigkeit
  • Rentner wegen Erwerbsminderung
  • Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit.

Auch Bezieher von Sozialhilfe und Studenten sind von der Riester-Förderung benachteiligt.

Besonders sinnvoll ist die Riester-Rente für alle, die nach 2011 in Rente gehen, denn da werden die gesetzlichen Kürzungen voraussichtlich richtig spürbar sein.

Beitragszahlungen, staatliche Förderung, Auszahlungsmodalitäten

Die staatliche Förderung für Riester-Verträge beträgt:

 

Allein-stehende

Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat

je kindergeldberechtigtes Kind

2002

38 €

76 €

46 €

2004

76 €

152 €

92 €

2006

114 €

228 €

138 €

208

154 €

308 €

185 €


Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss ein bestimmter Teil des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes des Vorjahres in den Riester-Vertrag einfließen. Dieser feste Teil ist jedoch nicht höher als die maximalen abzugsfähigen Sonderausgeben, die um die jeweils erhaltenen Zulagen vermindert werden. Bei

  • Beamten
  • Richtern
  • Soldaten

werden zur Berechnung die Amtsbezüge beziehungsweise die Besoldung als Grundlage verwendet.

Ab 2004 beträgt der Anteil, der in die Riester-Rente einfließt, 2 Prozent des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen. Ab 2006 sind es 3 Prozent und ab 2008 4 Prozent.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, weniger einzuzahlen, jedoch wird die staatliche Zulage dann anteilig gekürzt. Wer die Riester-Förderung in Anspruch nehmen möchte, aber nur wenig oder gar kein eigenen Einkommen hat, muss einen Mindest-Eigenbeitrag von 60 Euro monatlich je Riester-Vertrag leisten.

Beitragsfreistellung bei finanziellen Engpässen

Bei finanziellen Engpässen des Versicherungsnehmers kann ein Riester-Vertrag jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Während dieser Beitragsfreistellung entfallen aber auch die staatlichen Förderungen. In Abstimmung mit der Versicherungsgesellschaft kann die Beitragsfreistellung jederzeit auch wieder aufgehoben werden.

Bedingungen, die einen Riester-Vertrag auszeichnen

Ein Altersvorsorgevertrag muss einige Kriterien erfüllen, um als Riester-Vertrag geführt werden zu können:

  • geschlechtsneutrale Tarife und Auszahlungen
  • Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres
  • Erwerbsunfähigkeit kann mit abgesichert werden
  • Hinterbliebene können mit abgesichert werden

Werden die einzelnen Beiträge und eine lebenslange Rente und ein Auszahlungsplan mit Restverzinsung / Einmalauszahlung beziehungsweise variablen Teilraten bis zu insgesamt 30 Prozent des zur Auszahlungsphase zur Verfügung stehen Kapitals garantiert, erfüllt der Vertrag ebenfalls die Voraussetzungen um als Riester-Vertrag zu gelten.
Werden dann noch die Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre verteilt und besteht der Anspruch, den Vertrag

  • ruhen zu lassen
  • zu kündigen
  • zu wechseln

oder ist eine Entnahme der finanziellen Mittel zum Wohnungsbau möglich, handelt es sich um einen förderungsfähigen Riester-Vertrag.

Ein so gestalteter Vertrag ist sehr flexibel, da der Anleger mehr Kapital zur freien Verfügung hat. Denn er kann bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals entnehmen, ohne die staatlichen Förderungen zurückzahlen zu müssen. Außerdem erhalten Männer und Frauen seit dem 31.12.2005 die gleichen Konditionen (Unisex-Tarife).

Kinderzulage im Riester-Vertrag

In Bezug auf die staatlichen Förderung ist die Riester-Rente besonders für Mütter und Väter interessant, die noch lange Kindergeld für Ihre Kinder beziehen. Denn solange der Kindergeldanspruch besteht, besteht auch der Anspruch auf die Kinderzulage. Pro Kind gibt es für Vater oder Mutter eine Zulage in Höhe von derzeit 185 Euro. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Elternteil zulagenberechtigt, der das Kindergeld erhält.

Die Vertragsgestaltung kann vom Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Je nach Vertragsgestaltung ist bei der Riester-Rente entweder

  • eine lebenslange Rente
  • eine lebenslange Rente mit der zusätzlichen Garantie, dass diese Rente nach dem Tod des Versicherungsnehmers für einen vertraglich festgelegten Zeitraum an die Hinterbliebenen weiter gezahlt wird
  • eine lebenslange Rente mit einer Todesfallleistung

zu erwarten.

Bei der dritten Möglichkeit wird das angesparte Kapital, abzüglich bereits gezahlter Renten, nach dem Tod des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Beginn der Zahlungen aus der Riester-Rente

Die Zahlungen aus der Riester-Rente beginnen zeitgleich mit dem Beginn der Altersrente, also mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Leistungen können jedoch bereits ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden, wenn die gesetzliche Rente früher beansprucht wird. Hierbei fallen die monatlichen Rentenzahlungen des Riester-Vertrages dann jedoch geringer aus.

Vererbung der Riester-Rente

Bei der Vererbung von angespartem Altersvermögen ist zwischen Kapital und staatlicher Förderung klar zu unterscheiden. Das Kapital aus Banksparplänen und Fondssparplänen kann vererbt werden.

Bei einer privaten Rentenversicherung ist die Vererbung vertragsabhängig. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor dem Rentenbeginn, kann das Vorsorgevermögen des Riester-Vertrages auch vererbt werden. Sollen jedoch die zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben, muss das vererbte Vorsorgevermögen in einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners einfließen. Weitere Voraussetzung hierzu ist, dass der Ehepartner in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer gelebt hat.

Wissenswertes über die Riester-Rente

Steht im Laufe des Lebens eine Auswanderung ins Ausland an, kann der Riester-Vertrag mitgenommen werden. Jedoch müssen die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden. Es endet auch die unbeschränkte Steuerpflicht mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Somit ist auch eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich. Ist der Betrag der Rückzahlung sehr hoch, kann er auch gestundet werden. Es erfolgt dann eine schrittweise zinslose Tilgung des Rückforderungsbetrages, der in der Regel 15 Prozent des jeweils monatlich aus dem Altersvermögen ausgezahlten Betrages ausmacht.

Riester-Rente vor dem Zugriff Dritter geschützt

Zudem ist steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt. Das bedeutet, dass das angesparte Altersvorsorgevermögen, die Erträge und die laufenden Beiträge sowie der Anspruch auf die Zulagen nicht pfändbar sind und auch nicht mit zur Insolvenzmasse gehören. Außerdem wird es in Bezug auf das Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen oder Vermögen angerecht.

Ist der Auslandsaufenthalt vorüber und wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag des Rückforderungsbetrages auf Antrag erlassen werden. Bestehen zwei Wohnsitze, also sowohl in Deutschland als auch im Ausland, müssen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar und ist ein privates Rentenmodell, welches besonders für Selbständige geeignet ist. Selbständige können hier bereits in der Ansparphase Steuern einsparen.

Rürup-Rente als eine der wenigen Möglichkeiten für Selbstständige

Da viele Selbständige nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, hat der Gesetzgeber dieses steuerlich geförderte „Basis-Rentenmodell“ entwickelt. Außerdem haben Selbständige nicht die Möglichkeit, die Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Da Beiträge zu einer klassischen Renten- oder Lebensversicherung auch nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, hat diese Gruppe wenig Möglichkeiten, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar. Hierbei darf der Versicherungsvertrag nur die Auszahlung der Beiträge als lebenslange Rente vorsehen. Die Auszahlungen dürfen erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht

  • vererbbar
  • beleihbar
  • veräußerbar
  • kapitalisierbar

Seit Anfang 2005 können alle in die Rürup-Rente einbezahlten Beiträge bis zu 12.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben für sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen, steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerfreiheit eines Teils der Rürup-Rente

Bis 2040 ist ein Teil der Rürup-Rente steuerfrei. Dieser Teil wird nach dem Besteuerungsanteil der ersten Rentenzahlung bemessen und wird dann lebenslang als Freibetrag steuerfrei gestellt.

Wie die Riester-Rente auch ist die Rürup-Rente vor Arbeitslosengeld II und Insolvenz geschützt. Jedoch können die angesparten Beiträge weder vererbt, beliehen noch veräußert werden.

Da eine Rürup-Rente nicht vererbt werden kann, verfällt im Todesfall das Vermögen zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Jedoch sind auch hier einige Möglichkeiten gegeben, um dies zu vermeiden.

Rürup-Versicherungsvertrag mit Hinterbliebenenrente

Ist der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente mit vorher bestimmter Todesfallsumme ausgestattet, geht eine finanzielle Unterstützung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder.

Man kann auch eine zusätzliche Risikoversicherung abschließen, die dann allerdings nicht staatlich gefördert wird.

Es gibt aber auch einige Zusatzversicherungen, die steuerlich gefördert werden. Hierzu gehört eine

  • Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung
  • Erwerbsminderungs-Versicherung
  • Hinterbliebenenrenten-Rente für Ehepartner

Letzteres gilt nur für einen Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Ablebens in einer gültigen Ehe lebt. Eingetragene Lebenspartner werden hierbei allerdings nicht berücksichtigt.

Um eine steuerliche Förderung zu erhalten, muss der Beitrag für die Zusatzversicherungen geringer sein, als der Beitrag für die Altersvorsorge.

Berufsunfähigkeitsrente

Seit dem 01.01.2001 kann die Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch privat und nicht mehr staatlich abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente tritt ein, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Hierbei wird dann eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente

Ohne eine private Vorsorge bleibt Betroffenen nur eine geringe gesetzliche Invalidenrente. Derzeit liegt diese in den alten Bundesländern bei durchschnittlich 850 Euro, in den neue Bundesländern bei etwa 650 Euro.Doch selbst diese sogenannte Erwerbsminderungsrente ist von gesetzlicher Seite nicht mehr sicher.
Sie wird nur noch dann gezahlt, wenn die Krankheit so schwerwiegend ist, dass man nicht einmal leichte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Tätigkeit als Pförtner durchführen kann. Denn Arbeitnehmer müssen, sofern sie unter 40 Jahre alt sind, jede Arbeit annehmen, die sie im Rahmen ihrer Erkrankung noch bewältigen können. Weigert sich der Betroffene, hat er keinen Anspruch auf Leistungen von der Rentenkasse.

Gerade für junge Menschen rechnet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schnell, denn um so niedriger das Eintrittsalter, desto geringer sind die Beiträge.

Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente

Bei der Laufzeit sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag bis zum 62. oder 65. Lebensjahr läuft. Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen nur eine Rente bis zum 60. Lebensjahr. Somit entsteht eine Lücke bis zum Anspruch auf die gesetzliche Rente. Lassen sich Versicherungsgesellschaften auf diese Vertragslaufzeit nicht ein, sollte man sich ein Finanzpolster anlegen, um diese Zeit später überbrücken zu können.

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Diese Renten-/Lebensversicherung schließt der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters ab. Direkt bezugsberechtigt ist hierbei der Mitarbeiter. Im Versorgungsfall zahlen viele Versicherungsgesellschaften die fälligen Leistungen unmittelbar an den Arbeitnehmer beziehungsweise an seine Hinterbliebenen aus.

Zusammen mit dem Arbeitgeber entscheidet der Arbeitnehmer über Umfang und Art der Versorgung. Bis zum Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit der Versorgungsansprüche behält der Arbeitgeber das alleinige Verfügungsrecht.

Die Beiträge, die der Arbeitgeber leistet, sind Ausgaben für die Zukunftssicherung seines Mitarbeiters. Pro Jahr kann der Arbeitgeber bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter aufwenden.

Vorteile einer Arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung für den Arbeitgeber

Zum Zeitpunkt der Zahlung gelten die Beiträge als steuermindernde Betriebsausgaben. Außerdem sind die Direktversicherungsbeiträge sozialversicherungsfrei.

Da der Mitarbeiter direkt begünstigt wird, stellt der Wert der Versicherung kein Betriebsvermögen dar. Es besteht daher auch keine Aktivierungspflicht für den Arbeitgeber, das heißt eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist bilanzneutral.

Pensionsfonds

Hierbei handelt es sich um eine selbständige Versorgungseinrichtung für die betriebliche Altersvorsorge. Mit einem Pensionsfond vereinbart der Arbeitgeber eine Versorgungszulage für seinen Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen und aus Erträgen der Kapitaleinlagen der Trägerunternehmen.

Arbeitgeberfinanzierte Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung und steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung gewährt sie an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Auch hier hat der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf die ihm zugesagten Leistungen.

Über die Pensionskassen erfolgt circa 20 Prozent der betrieblichen Altersvorsorge. Eine Geldanlage ist hierbei an viele Vorschriften gebunden, so dürfen zum Beispiel höchstens 40 Prozent des Kapitals in Aktien oder Aktien-Investmentfonds angelegt werden. Dadurch ist eine Erhöhung der Sicherheit der Geldanlage gegeben.

Pensionszusage

Eine der attraktivsten Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung ist eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung. Sie ist für alle bilanzpflichtigen Unternehmen offen und bringt den Vorteil, heutige Steuervorteile für Versorgungsversprechen in weiter Zukunft nutzen zu können.

Mit der Pensionszusage verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, ihm oder seinen Hinterbliebenen im Fall von Invalidität und / oder Tod und auch im Alter eine betriebliche Versorgungsleistung zu zahlen. Durch die Pensionszusage erhält der Arbeitnehmer im Leistungsfall einen direkten Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Die fälligen Versorgungsleistungen muss dieser aus laufenden Mitteln erbringen.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse wird von mehreren Arbeitgebern getragen, ist gemeinnützig, flexibel, preiswert und steuerfrei. Die Arbeitgeber leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die im Gegenzug dem Mitarbeiter Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt.

Finanziert wird der Betrieb und die Serviceleistungen der Unterstützungskasse ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Beiträge kann jedes Unternehmen weitestgehend frei entscheiden.

Änderungen des Alterseinkünftegesetzes

Am 01.01.2005 trat das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und den Beamtenpensionen.

Dabei sieht das neue Altersvorsorgesystem ein 3-Schichten-Modell vor.

  1. Basisversorgung
  2. hierzu gehört die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständische Versorgung, die landwirtschaftliche Alterskasse sowie die private Basisrente ("Rürup").

    Mit dem AltEinkG ist eine nachgelagerte Besteuerung eingeführt worden, das heißt, Alterseinkünfte werden erst dann versteuert, wenn sie ausgezahlt werden. In der Erwerbsphase bleiben die Beiträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert.

    In Zukunft werden die Aufwendungen für Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerfrei gestellt. Darunter fallen alle Aufwendungen für die Altersvorsorge wie sie unter der Basisversorgung zusammengefasst sind.

    Für 2005 können maximal 60 Prozent der geleisteten Vorsorgebeiträge, allerdings maximal 12.000 Euro (60 Prozent von 20.000 Euro) steuerlich geltend gemacht werden.

    Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der Sonderausgabenabzug um jährlich 2 Prozent.

    Ab 2025 sind Altersvorsorgebeiträge zu 100 Prozent steuerlich absetzbar (maximal 20.000 Euro).

    Die Renten werden seit 2005 höher besteuert und unterliegen zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten und Renten, die 2005 erstmals ausgezahlt wurden. Der Prozentsatz wird für jeden Rentenjahrgang festgeschrieben. Daraus ergibt sich der individuelle Steuerfreibetrag und bleibt für die Zukunft konstant.

    Bis 2020 steigt der prozentuale zu versteuernde Anteil um jährlich 2 Prozent für jeden neu dazu kommenden Rentenjahrgang. Von 2021 bis 2040 steigt dieser Anteil um jährlich 1 Prozent. Die volle Besteuerung erfolgt ab 2040.

  3. Zusatzversorgung
  4. sie beinhaltet die betriebliche Altersversorgung und die "Riester"-Rente.

    Seit 2005 werden die Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in die steuerliche Förderung des § 3 Nr. 63 EstG einbezogen, das heißt die Beitragszahlungen erfolgen aus dem unversteuerten Einkommen (bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Der Erhöhungsbetrag gilt nur für Zulagen, die ab dem 01.01.2005 erteilt wurden und bei denen die Lohnsteuerpauschalierung nicht genutzt wird. Hier erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Die Steuerfreiheit ist nur auf Versorgungszusagen, die eine lebenslange Altersvorsorge vorsehen, gegeben sowie zusätzlich bei Invaliditäts- und Hinterbliebenrente möglich.

    Es entfällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung für Neugeschäfte, die unbegrenzte Vererbbarkeit der Versorgungsleistung sowie die Option einer steuerlich begünstigten Kapitalleistung für Direktversicherungen und Pensionskassen.

    Portabilitätsverbesserungen ergeben sich in Bezug auf die Mitnahmemöglichkeit unverfallbarer Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel. Hierzu müssen allerdings alter und neuer Arbeitgeber zustimmen. Weiter besteht ein Rechtsanspruch auf die Übertragung des Guthabens bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die seit 2005 erteilt wurden. Die Abfindungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt.

    Die Änderungen bei der "Riester"-Rente sehen wie folgt aus: bis zu 30 Prozent des Kapitals können zu Beginn ausgezahlt werden, weiter müssen die Anbieter Berechnungen mit 2 Prozent, 4 Prozent, 6 Prozent Wertentwicklung anbieten und zusätzliche Aussagen zu Anlagemöglichkeiten, Portfoliostrukturen und Risikopotentiale machen.

    Weiter ist jetzt das Zulagenverfahren durch einen Dauerzulagenantrag ohne Einkommensnennung möglich und es gibt eine Abfindung von Kleinstrenten bis 290 Euro pro Jahr ohne Fördernachteile. Des weiteren gibt es einen einheitlichen Sockelbeitrag von 60 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine weitere Änderung ist der einheitliche Tarif für Männer und Frauen.

  5. Kapitalanlageprodukte
  6. dies sind private Kapital- und Rentenversicherungen, die nicht unbedingt für die Altersvorsorge genutzt werden müssen.

    Hierbei sind die Steuerfreibeträge von Kapitalerträgen entfallen. Bei Kapitalauszahlungen nach dem 60. Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Der steuerpflichtige Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Sparbeiträgen. Jedoch bleiben die Todesfall-Leistungen weiter steuerfrei. Bei Zahlung einer lebenslangen Rente erfolgt die Besteuerung der Rente mit dem Ertragsanteil, der seit dem 01.01.2005 geringer ausfällt.

    Die Beiträge zur Lebensversicherung können nicht mehr als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Nur Beiträge zu Risikoversicherungen, bei denen ausschließlich der Tod abgesichert ist, bleiben abzugsfähig. Die Beiträge zur

    • gesetzlichen Krankenversicherung
    • privaten Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Arbeitslosenversicherung

    sind abzugsfähig, genau so sind Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.



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