Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist man weltweit und rund um die Uhr geschützt. Wer sich jedoch längere Zeit im Ausland befindet, sollte dies seiner Versicherung besser mitteilen.

Genau wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden bei der fondsgebundenen Rentenversicherung die Sparanteile direkt in einen oder mehrere Fonds eingezahlt.

Risiko bei der fondsgebundenen Rentenversicherung

Das Risiko, ob beispielsweise die Aktien fallen oder steigen, hat somit allein der Versicherungsnehmer.
Es kann also von der Versicherungsgesellschaft auch nicht vorausgesagt werden, wie hoch die zu erwartende Rente später sein wird.

Die Sparanteile, die auf die Fonds festgelegt sind, können von der versicherten Person jederzeit verändert oder neu verteilt werden. Dies ist unter Umständen bei einigen Versicherungen kostenfrei.
Andere Versicherungen nehmen in der Regel nur geringe Beiträge für ein solches Verfahren.

Gesundheitstest

Wer eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen will, muss sich keinen gesundheitlichen Fragen und Test unterziehen.

Leistungsumfang einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist bis zum Beginn der Rentenleistungen an der Fondsentwicklung beteiligt. Ist das Rentenalter erreicht, wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Man hat hierbei aber auch das Recht, sich eine vorgezogene lebenslange Teil-Rente auszahlen zu lassen. Hierfür muss allerdings ein bestimmter Termin festgelegt werden.

Außerdem erhält man in diesem Fall von der Versicherungsgesellschaft eine garantierte Kapital-Leistung. Bei diesem Verfahren verringert sich die anschließende Zahlung der monatlichen Hauptrente bei Eintritt in das Rentenalter, um den Betrag, der bereits in Teilrenten ausgeschüttet wurde.

Gezahlt werden die Renten entweder bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrages oder aber bis zum Tod der versicherten Person.

Zahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Renten können nicht nur monatlich gezahlt werden sondern wahlweise auch:

  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • jährlich

Dies ist bei Vertragsabschluss mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren. Allerdings kann man sich statt der Renten auch einen einmaligen Betrag auszahlen lassen. Dies ist jedoch spätestens drei Monate vor Beginn der Rentenleistungen bei der Versicherung zu beantragen.

Geleistet wird entweder unmittelbar an die versicherte Person oder aber an dessen Erben. Sollte im Versicherungsvertrag eine andere Person genannt sein, die im Falle eines Ablebens begünstigt ist, stehen dieser Person die Leistungen zu. Wichtig ist hierzu allerdings, dass diese Person namentlich aufgeführt ist.

Wer eine bezugsberechtigte Person in diesen Vertrag einbinden lässt, sollte nicht darauf verzichten, diese jederzeit ändern zu können. Deshalb sollte man darauf achten, dass das in jedem Fall möglich ist.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist vor allem eine gute Sache für alleinstehende Personen, die für die Zukunft vorsorgen möchten.

Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung hat man die Möglichkeit, eine Garantiezeit zu vereinbaren. In diesem Fall ist es nach dem Tod der versicherten Person möglich, die Renten bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an Hinterbliebene zu leisten.

Man hat aber im Vergleich hierzu auch die Möglichkeit, eine Witwen- oder Waisenrente anzusetzen. Dabei erfolgt die Rentenzahlung ein Leben lang.

Der Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die versicherte Person den Vertrag unterzeichnet hat und dieser von der Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigt wurde.

Dynamik bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Auch hierbei hat man wieder die Möglichkeit eine Dynamik zu vereinbaren. Es werden in diesem Fall also die Beiträge jährlich angehoben. Allerdings steigen auch die Leistungen an. Die Todesfallsumme erhöht sich hierbei nicht im gleichen prozentualen Verhältnis wie die erhöhten Beiträge.

Derjenige, der in seinem Versicherungsvertrag eine Dynamik vereinbart hat, kann diese während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages auch aussetzen lassen.

Dies muss der Versicherung jedoch mitgeteilt werden, nach Eingang des Beitragserhöhungsschreibens. Sollte man sich anschließend mit der Versicherungsgesellschaft nicht in Verbindung setzen, wird die Dynamik erhöht, egal ob man es wünscht oder nicht.

Die Dynamik wird letztmalig eingezogen zu dem Versicherungsjahr, bei dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet.

Beitragszahlungen bei der fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Beiträge werden sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, allerdings erst dann, wenn die Laufzeit des Vertrages bereits begonnen hat.

Man hat bei dieser Versicherung die Möglichkeit, seinen Beitragszahlungen stunden zu lassen. Dies muss jedoch zwingend mit der Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden.

Sollte aus irgendeinem Grunde der Beitrag einmal nicht gezahlt werden können, ohne das eine Stundung beantragt wurde, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Darauf sollte man in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Versicherung achten.

Vor Abschluss dieses Vertrages sollte man sich sicher sein, ob man sich die dauerhafte Beitragszahlung leisten kann. Schließlich ist diese keine einmalige Zahlung sondern eine immer wiederkehrende und Beiträge werden von der Versicherung niemals zurückgezahlt.

Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung besitzt, hat für diese Steuern zu zahlen. Hier fällt die sogenannte Versicherungssteuer an.

Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Auch bei der fondsgebundenen Rentenversicherung sollte man möglichst eine jährliche Zahlungsweise ansetzen, da diese auf Grund der dadurch entfallenden Ratenzahlungszuschläge wesentlich günstiger ist.

Der Versicherungsvertrag sollte unbedingt sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Nur so ist es möglich, umgehend einen ausreichenden Versicherungsschutz erlangen.

Vor Abschluss eines solchen Vertrages sollte man wieder genau darauf achten, die Versicherungsleistungen und Preise zu vergleichen. Auch hier gibt es wieder viele verschiedene Modelle und Versicherungsgesellschaften. Auch Unterschiede im Service lassen sich hier finden.

Das Wichtigste hierbei ist jedoch, dass man sich vor der Wahl eines oder mehrerer Fonds genau erkundigt. Hierbei sollte man darauf achten, dass sich der Fonds danach richten sollte, welches Risiko der Versicherungsnehmer bereit ist in Kauf zu nehmen.

Kündigung einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Versicherungsgesellschaft hat keine Möglichkeiten den bestehenden Vertrag zu kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach.

Die fondsgebundene Lebensversicherung kann jeweils zum Ende eines laufenden Versicherungsjahres oder bei Ratenzahlung innerhalb eines Ratenzahlungszeitraumes, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Kündigung sollte immer schriftlich, also wenn möglich per Einschreiben oder Fax, bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden.

Soweit bereits ein Rückkaufswert entstanden ist, wird dieser im Falle einer Kündigung an die versicherte Person ausgezahlt.

Nicht enthalten in einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Versicherungssumme wird nicht fällig, wenn sich die versicherte Person innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages selbst tötet. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn nachgewiesen werden kann, dass die versicherte Person geisteskrank war.

Todesfall

Im Falle des Todes der versicherten Person ist dieser unverzüglich und schriftlich der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anzuzeigen und eine Sterbeurkunde einzureichen.

Zusatzversicherung

Obwohl viele Menschen es nicht wahr haben wollen, kann eine Berufsunfähigkeit schneller eintreten, als man denkt. Und dann?
Man hat kein gesichertes Einkommen mehr und ist auf die Hilfe anderer angewiesen.
Doch das muss nicht sein, wenn man frühzeitig für einen solchen Fall vorsorgt.

So haben Inhaber einer fondsgebundenen Rentenversicherung die Möglichkeit, diese mit einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung zu kombinieren.

Leistungsumfang der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Dies kann beispielsweise passieren, wenn sie einen Kräfteverlust oder eine Krankheit erleidet oder aber an ihr eine Körperverletzung begangen wird. Der Versicherte muss nachweislich über einen längeren Zeitraum gepflegt werden.

Geleistet wird ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eintritt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag abläuft, die versicherte Person stirbt oder wenn eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.

Im Falle einer späteren Berufsunfähigkeit wird der Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung zur fondsgebundenen Rentenversicherung freigestellt. Eine zusätzliche Rente zur Beitragsbefreiung kann geleistet werden.

Ablauf bei einer Berufsunfähigkeit

Ärztliche Befunde müssen bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Außerdem verlangt diese Nachweise über die Art und die Dauer sowie die Ursache des Leidens.

Teilweise müssen Zeugnisse eingereicht und die bis dato erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten genau beschrieben werden.

Die Versicherungsgesellschaft hat zudem die Möglichkeit eine ärztliche Untersuchung des Versicherten anzuordnen.

Nicht enthalten in der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung

Wenn eine Berufsunfähigkeit durch einen Krieg, durch Strahlen, durch eine vorsätzliche Handlung der versicherten Person oder durch bewusstes Herbeiführen einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit hervorgerufen wird, leistet die Berufsunfähigkeit- Zusatzversicherung nicht.

Laufzeiten einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Laufzeiten der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung können unterschiedlich lang vereinbart werden.

Versicherungsvertragsinhalt der fondsgebundenen Rentenversicherung

Ein Versicherungsvertrag sollte immer mit einem Übersendungsschreiben der jeweiligen Versicherungsgesellschaft versehen sein. Außerdem sollte er geöst sein und nicht in Form einer losen Blattsammlung ins Haus flattern. Das ist aber auch höchst unwahrscheinlich.

Persönlich eingereichte Daten

Auf jeden Fall sollte in einem Versicherungsvertrag das sogenannte Merkblatt zur Datenverarbeitung vorhanden sein. Hier finden sich alle Sachen wieder, die etwas mit den persönlich eingereichten Daten zu tun haben.

Aufgeführt und genauer erläutert sind unter anderem:

  • Einwilligungserklärung
  • Schweigepflichtserklärung
  • Entbindungserklärung
  • Datenspeicherung bei der Versicherung
  • Datenübermittlung an einen Rückversicherer
  • Datenübermittlung an andere Versicherer
  • Datenverarbeitung innerhalb und außerhalb der Unternehmensgruppe
  • Betreuung durch einen Vermittler
  • Auskünfte und Erläuterungen zu seinen Rechten.

Weiter besteht dieser Versicherungsvertrag aus Verbraucherinformationen sowie den Vertragsbedingungen für eine fondsgebundene Rentenversicherung. Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat (zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung), der findet auch noch Informationen darüber in seinem Versicherungsvertrag.

Verbraucherinformationen

In der Verbraucherinformation findet man allgemeine Informationen über den abgeschlossenen Vertrag. Beispielsweise finden sich hier Angaben zur jeweiligen Police, zum eventuellen Wechsel der Fonds, zum Bezugsrecht und allgemeine Informationen zum Widerspruchsrecht.

Außerdem kann man hier nachlesen, an wen man sich bei Fragen und Beschwerden wenden soll, welches Recht im jeweiligen Vertrag Anwendung findet, welche Versicherungsleistungen erbracht werden und wer das Bezugsrecht hat.

Dies sind nur einige Auszüge aus den Verbraucherinformationen. In vielen Fällen besteht die Verbraucherinformation auch noch aus einem extra Anhang.

Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung?

Der Aufbau der allgemeinen Versicherungsbedingungen ähnelt sich in den meisten Fällen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung findet man folgende Aspekte:

  • Angaben zum Gegenstand der Versicherung
  • Informationen zu den Anteilen
  • Angaben zur Beitragserhöhung im Falle einer vereinbarten Dynamik
  • Angaben zur Aufschubzeit
  • Angaben zum Beginn des Versicherungsschutzes
  • Angaben zur Beitragszahlung
  • Angaben zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag
  • Angaben zur Kündigung eines Versicherungsvertrages
  • Angaben zur Umwandlung in einen anderen Versicherungsvertrag
  • Angaben zur Leistung eines Krieges
  • Angaben zur Leistung eines Wehrdienstes
  • Angaben zur Leistung eines Polizeidienstes
  • Angaben für die Leistungen im Falle eines Selbstmordes
  • Angaben über die Änderung des Vertrages
  • Angaben zur Mitwirkungspflicht
  • Angaben zur Bedeutung des Versicherungsscheines
  • Angaben zum Erhalt der Versicherungsleistung
  • Angaben zu den in Rechnung gestellten Kosten
  • Angaben zu Steuern
  • Angaben über die Anwendung des Rechts und den Gerichtsstand


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