Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung
Erfolgt durch den Kreditnehmer keine ordnungsgemäße Rückführung des Kreditbetrages, hat der Kreditgeber, bedingt durch den dinglichen Anspruch, eine Zwangsvollstreckung für das Grundstück zu betreiben.
Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung
Dieses ist möglich durch:
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsverwaltung
- Eintragen einer Zwangssicherungshypothek
Durch eine Zwangsversteigerung nutzt das Kreditinstitut die Versteigerungserlöse, um diese dem Kredit zurückzuführen.
Besteht auf einem Grundstück eine Zwangsverwaltung, dann dienen die sich daraus ergebenen Erträge ebenfalls der Kreditrückführung.
Bei Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch erfolgt die Einwilligung zur Zwangsvollstreckung des Kreditnehmers. Dies hat für das Kreditinstitut den Vorteil, dass im Verzugsfall keine langen Prozesse geführt werden müssen und ein vollstreckbarer Titel schneller erlangt werden kann.
Einschränkungen einer Zwangsvollstreckung
Bei einer Zwangsverwaltung kann die Zwangsvollstreckung nur dann erfolgen, wenn gerichtlich ein Urteil und somit ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Bei einer Zwangssicherungshypothek erlöschen automatisch die Grundpfandrechte, wenn die Zwangsvollstreckung vollzogen wird.
