Schufa-Auskunft

Schufa-Auskunft

Ein wichtiger Aspekt zur Eröffnung eines Bankkontos ist die Schufa-Auskunft. Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Viele Kreditinstitute sind Mitglieder der Schufa und verpflichten sich somit, bei einer Kundenanfrage folgende Informationen zu Überprüfungszwecken an die Schufa zu übermitteln:

  • Öffnung von Bankkonten
  • Schließung vonBankkonten
  • vertragswidriges Verhalten bei Bankkonten
  • Ausgabe von Kreditkarten
  • Handhabung von Kreditkarten
  • Vergabe von Krediten

Die Schufa-Datei enthält jedoch keinerlei Informationen über Kontostände sowie über Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

A- und B-Verträge zwischen Kreditinstituten und Schufa

Schließt beispielsweise ein Kreditinstitut ein Vertragsverhältnis mit der Schufa ab, sind diese in A- und B-Verträge zu unterscheiden. A-Verträge beinhalten die Weitergabe von Positiv- und Negativmerkmalen des Kunden. B-Verträge werden oft mit Einzelhandelsketten abgeschlossen und beinhalten lediglich die Weitergabe von Negativmerkmalen.

Einwilligung des Kunden in eine Schufa-Auskunft

Eine Schufa-Auskunft ist nur mit Einwilligung des Kunden möglich. Gemäß § 29 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Bank dazu verpflichtet, die Einwilligung des Kontoinhabers einzuholen.
Bei Kontoeröffnung und Beantragung von Krediten muss der Kunde demnach erst der so genannten Schufa-Klausel zustimmen. Diese besagt, dass das Kreditinstitut personenbezogene Daten an die Schufa weitergibt.

Des Weiteren erklärt sich der Kunde bereit, dass das Kreditinstitut bei ordnungswidrigem Verhalten eine Meldung an die Schufa vornehmen kann. Mit Unterzeichnung der Schufa-Klausel befreit der Bankkunde das Kreditinstitut gegenüber der Schufa vom Bankgeheimnis.

Merkmale der Schufa-Meldungen

Die Schufa-Meldungen sind zwischen Positiv- und Negativmerkmalen zu unterscheiden. Positivmerkmale sind unter anderem

  • Kontoeröffnungsanträge
  • Beantragung einer Kreditkarte
  • Auflösung eines Kontos
  • Kreditanträge
  • Gewährung von Krediten

Positivmerkmale dürfen nur mit Zustimmung, also der Unterzeichnung der Schufa-Klausel durch den Kunden, weitergegeben werden.

Negativmerkmale, die an die Schufa gemeldet werden können, sind beispielsweise eine missbräuchliche Nutzung und daraus resultierende

  • Kündigungen der Geschäftsbeziehung
  • Scheckrückgaben
  • Zwangsvollstreckungen auf dem Bankkonto
  • Kündigungen wegen Zahlungsverzugs bei dem Rückzahlen der Kredite
  • Lohnabtretungen

Bei Negativmeldungen ist durch das Kreditinstitut abzuwägen, ob bei Weitergabe der Informationen die Schutzbedürfnisse des Kunden verletzt werden.

Fristen für Aufbewahrung von Schufa-Einträgen

Für die Schufa-Einträge gibt es bestimmte Fristen zur Aufbewahrung. Daten über Girokonten werden beispielsweise bei Kündigung, also bei Auflösung des Kontos, gelöscht.
Krediteinträge werden drei Jahre nach Beendigung der Rückzahlung aus der Schufa-Datei gelöscht.
Bürgschaften für Kredite hingegen, werden direkt nach vollständiger Rückzahlung dieser gelöscht.

Sämtliche Negativmerkmale werden maximal drei Jahre gespeichert.

Rechte des Bankkunden

Jeder Bankkunde hat das Recht, der Schufa-Klausel zu widersprechen und das Recht seine Einwilligung zur Datenübermittlung zu verweigern.
Auch kann man sich jederzeit eine Auskunft seiner Schufa-Einträge einholen. Sollten dabei Falscheinträge festgestellt werden, kann eine Berichtigung der Daten verlangt werden.

Scoring-Verfahren der Schufa

Wie bereits erwähnt, stellt die Schufa-Auskunft die Grundlage zur Genehmigung von Krediten durch die Banken dar.
Dabei hat die Schufa ein so genanntes Scoring-Verfahren, das alle vorliegenden Daten der zu überprüfenden Person berücksichtigt. Unter Einbeziehung dieser ermittelt die Schufa das wahrscheinliche Eintreten von Zahlungsverhalten und das damit verbundene Ausfallrisiko.

Von der Schufa gibt es einen maximalen Höchstwert von 1.000 Punkten.
Je höher der Wert ist, desto geringer ist das Ausfallrisiko.
Wird bei einer Anfrage also ein niedriger Punktewert ausgegeben, ist eine Kreditzusage meist unwahrscheinlich.

Es gibt auch einige personenbezogene Informationen, die sich negativ auf den Punktewert auswirken können.



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