Realkredit
Realkredit
Der Realkredit wird durch ein Grundpfandrecht besichert. Größenteils fällt die Wahl auf Realkredite für die Finanzierung privater Bauvorhaben, beispielsweise die Renovierung von Wohngebäuden.
Durch das Grundpfandrecht können maximal 60 Prozent des Beleihungswertes beliehen werden. Der Beleihungswert ist die Einschätzung des Grundstückswertes durch das Kreditinstitut. Realkredite zur Baufinanzierung werden im allgemeinen Sprachgebrauch der Kreditinstitute als Hypothekendarlehen. In den meisten Fällen wird jedoch zur Besicherung eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden. Der Name Hypothekendarlehen hat sich ausgeprägt, weil anfänglich die Sicherung durch Hypotheken erfolgte.
Beleihungswert des Realkredites
Der Beleihungswert des Kredites muss durch die Bank ausgiebig geprüft werden, da durch die Langfristigkeit des Kredites für das Kreditinstitut ein Risiko entsteht. Zur Ermittlung des Beleihungswertes dienen Beleihungsgrundsätze und Wertermittlungsanweisungen, die von Aufsichtsbehörden festgelegt und Überwacht werden. Diese Beleihungsrichtlinien sind dennoch von Kreditinstitut von Kreditinstitut unterschiedlich, da die Risikobewertung bei jedem Kreditinstitut anders ausfällt. Im Hypothekenbankgesetz ist festgelegt, dass der Beleihungswert nicht höher als der Verkaufswert sein darf. Der Beleihungswert wird aus
- Bauwerten
- Bodenwerten
- Ertragswerten
- Verkehrswerten
eines Grundstückes ermittelt.
Der Bauwert beschreibt den Wert der Gebäude auf einem Grundstück.
Der Bodenwert beschreibt den Wert der eigentlichen Grundstücksfläche.
Der Verkehrswert ist für das Kreditinstitut von besonderer Bedeutung, denn dieser gibt Aussagen über den Verkaufswert des Grundstücks.
Abschluss eines Realkredites
Bei Abschluss eines Realkredites muss die Höhe des Zinssatzes sowie die Art und Höhe der Rückzahlung vereinbart werden. Der Zinssatz sowie der Auszahlungskurs sind maßgebend für die Berechnung der gesamten Zinskosten des Kreditnehmers und den daraus resultierenden Erträgen des Kreditinstitutes. Der Auszahlungskurs bestimmt die Höhe des Disagio. Disagio ist eine Zinsvorauszahlung die laufzeitabhängig ist. Das bedeutet für den Kreditnehmer, dass das Kreditinstitut nicht in der Verpflichtung steht, das bereits gezahlte Disagio zu erstatten, wenn der Kredit frühzeitig zurückgeführt wird.
Bei Abschluss des Kreditvertrages muss eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werde. Kredite können mittels
- Annuitätendarlehen
- Abzahlungsdarlehen
- Festdarlehen
getilgt werden.
Verzinsung bei einem Realkredit
Zusammenfassend gibt es im Bereich der Zinsbindung die
Festverzinsung
Für den Kreditnehmer ist eine feste Zinsbindung meist vom Nachteil, da er von eventuell sinkenden Zinsen nicht profitieren kann.
variable Verzinsung
Daher entscheiden sich viele Kreditnehmer für eine variable Verzinsung, die mit einer Zinsanpassungsregelung einen Rahmen bekommt.
Vorschaltdarlehen.
Eine weitere Möglichkeit auf schwankende Zinssätze zu reagieren ist ein so genanntes Vorschaltdarlehen. Bei diesen wird für ein oder zwei Jahre ein fester Zinssatz vereinbart. Nach Ablauf der Festverzinsung kann die Zinsvereinbarung an den aktuellen Markt sowie an die Bedürfnisse des Kreditnehmers und des Kreditinstitutes angepasst werden.
