Ratenkredit
Ratenkredit - Ablauf und Vorraussetzungen
Der Ratenkredit wird, wie der Lombardkredit auch, für Privatpersonen gewährt.
Mittels des Ratenkredit, der mittel- oder langfristig erfolgen kann, wird dem Kreditnehmer ein Kreditbetrag zur Verfügung gestellt. Für die Rückzahlung des geschuldeten Kreditbetrages wird ein Darlehenskonto für den Kreditnehmer eingerichtet.
Die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt jedoch auf dem Girokonto. Durch einen vereinbarten Tilgungsplan wird die Kreditsumme in festgelegten monatlichen Raten zurückgezahlt. Am häufigsten werden Ratenkredite beantragt, um Haushaltsgüter oder Kraftfahrzeuge finanzieren zu können.
Vorraussetzungen für einen Ratenkredit
Die Verwendung des Kreditbetrages muss bei einem Ratenkredit im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Bei Ratenkrediten handelt es sich um standardisierte Kredite, bei denen
- Kredithöhe
- Laufzeit
- entstehenden Kosten
bereits durch das Kreditinstitut festgelegt sind.
In den Bereich der Kreditkosten fallen neben den Zinsen auch Bearbeitungsgebühren. Die Höhe der Bearbeitungskosten hängt von der Höhe des Kreditbetrages ab. Die Zinsen können entweder für die komplette Kreditlaufzeit in Anspruch genommen werden, oder aber auch nur für den tatsächlich genutzten Kreditbetrag.
In aller Regel werden die Kreditkosten bereits bei Gewährung des Kredites berechnet, so dass sich die Kreditsumme automatisch um diesen Betrag erhöht. Die Zinsaufwenden können ebenfalls auf den Kreditbetrag aufgerechnet werden. Eine weitere Verrechnungsmöglichkeit ist hier jedoch der Abzug von der Kreditsumme, so dass sich der Auszahlungsbetrag schmälert.
Vergabe von Ratenkrediten - Kreditscoring
Bei der Vergabe von Ratenkredite werden die Privatkunden besonders auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Im Falle von Ratenkrediten erfolgt die Kreditwürdigkeitsprüfung mittels eines so genannten Kreditscorings. Das Scoring dient als Entscheidungshilfe bei der Vergabe von Krediten und beurteilt die persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Die Beurteilung des Kreditnehmers wird unter folgenden Gesichtspunkten vorgenommen:
- Familienstand
- unterhaltsberechtigte Kinder
- ausgeübter Beruf
- Beschäftigungsdauer
- Höhe des Nettoeinkommens
- Schufa- Auskünfte
- zu hinterlegende Sicherheiten
- Erfahrungen mit dem Kreditnehmer an sich
Jedes Merkmal hat eine unterschiedliche Gewichtigkeit. Um eine Kreditzusage zu erhalten, muss ein vom Kreditinstitut festgelegter Scoringwert erreicht werden.
Die Gewichtung der Merkmale beruht auf Erfahrungen der Kreditinstitute mit den verschiedensten Kreditnehmern und deren Rückzahlungsverhalten.
Rückzahlungsverhalten gegenüber Ratenkrediten gemessen an Gruppen
Kreditinstitute gehen davon aus, dass das Zahlungsverhalten bestimmter Gruppen auch für zukünftige Kreditvergaben und deren Rückzahlungen zutrifft. Wurde beispielsweise festgestellt, dass ein für zwei Kinder unterhaltspflichtiger Kreditnehmer seine Rückzahlungen nicht ordnungsgemäß tätigt hat, wird auch für die Zukunft vermutet, dass es mit dieser Gruppe Probleme geben wird und das Ausfallrisiko zu hoch ist. Diese Entscheidung wiederum hängt ferner von Nettoeinkommen ab. Ist dies in entsprechender Höhe, so kann trotz Unterhaltspflicht ein Kredit vergeben werden.
Vorteile des Scorings für Ratenkreditinstitute
Mit dem Scoringverfahren ergeben sich viele Vorteile für das Kreditinstitut. Der Entscheidungsvorgang an sich wird durch diese Art der Beurteilung erheblich vereinheitlicht und vereinfacht.
Das Wichtigste für das Kreditinstitut ist die Eingrenzung des Risikos. Mittels des Scoringverfahrens ist eine Minimierung des Kreditrisikos möglich. Auch sind die Entscheidungswege und Entscheidungsebenen schneller und übersichtlicher.
Vorteil des Scorings für den Ratenkreditnehmer
Aber auch für den Kreditnehmer ergibt sich ein wichtiger Vorteil. Auch wenn die Enttäuschung über einen abgelehnten Kredit anfangs hoch ist, so wird der Kreditnehmer davor bewahrt, eine unzumutbar hohe Kreditsumme aufzunehmen und somit zu hoch verschuldet zu sein. Durch die schnellen und unkomplizierten Bearbeitungswege des Kreditinstitutes ergeben sich für den Kreditnehmer weiterhin geringere Bearbeitungsgebühren.
Ab einer bestimmten Kreditsumme verlangen die Banken Sicherheiten. Die Sicherung eines Ratenkredites kann erfolgen durch:
- Bürgschaften
- Abtretung von Lohnansprüchen
- Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- Sicherungsübereignung
- Abschluss einer Restschuldversicherung.
Die Restschuldversicherung bietet dem Kreditinstitut eine Absicherung von Forderungsausfällen. Die Restschuldversicherung tritt ein, wenn der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt, berufsunfähig oder unverschuldet Arbeitslos wird. Treten diese Fälle ein, wird die Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft getilgt. Die Versicherungsprämie muss der Kreditnehmer mit Abschluss des Kreditvertrages entrichten.
Abschluss eines Ratenkredites
Ratenkreditverträge, oder auch Verbraucherdarlehensverträge, bedürfen der Schriftform. Die Wahrung der Schriftform ist gegeben, wen der Antrag sowie die Annahme zwei getrennte schriftliche Erklärungen darstellen. Inhalt des Vertrages sind unter anderem die Auszahlungssumme, also der Nettokreditbetrag, der Gesamtbetrag in dem alle anfallenden Kosten eingerechnet wurden, Höhe und Fälligkeit der Raten sowie der entsprechende Zinssatz und dem effektiven Jahreszins. Ferner müssen die hinterlegten Sicherheiten im Vertrag festgehalten werden.
Kreditverträge können durch den Kreditnehmer mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Seine Willenserklärung zur Annahme des Kreditvertrages erhält somit keine Wirksamkeit. Dem Kreditnehmer wird durch das Kreditinstitut eine gesonderte Widerrufbelehrung ausgehändigt. Wenn diese durch den Kreditnehmer unterzeichnet wird, beginnt die Widerrufsfrist.
Kündigung eines Ratenkredites
Ein Ratenkredit kann sowohl vom Kreditnehmer als auch vom Kreditinstitut gekündigt werden.
Kündigung seitens des Ratenkreditnehmers
Löst der Kreditnehmer den Ratenkredit vorzeitig aus, so ist das Kreditinstitut verpflichtet, die im Voraus gezahlten Zinsen zurückzuzahlen. Die Kündigung von Ratenkrediten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wurde ein fester Zinssatz vereinbart kann der Ratenkredit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, sofern keine Sicherung durch Grundpfandrechte erfolgt ist.
Kündigung seitens des Ratenkreditinstituts
Das Kreditinstitut kann Ratenkreditverträge kündigen, wenn sich der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsraten in Verzug befindet. Dabei ist zu beachten, dass der Rückstand mindestens zehn Prozent des Nettokreditbetrages, bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren, betragen muss. Bei einer Vertraglaufzeit von mehr als drei Jahren müssen es mindestens fünf Prozent des Nettokreditbetrages sein.
Weiterhin ist eine Kündigung möglich, wenn durch das Kreditinstitut eine Zahlungsfrist von zwei Wochen gesetzt und diese durch den Kreditnehmer nicht eingehalten wurde. In diesem Fall kann das Kreditinstitut den gesamten Kreditbetrag in einer Summe fällig stellen.
