Nichtabnahmeentschädigungen
Nichtabnahmeentschädigungen
Kreditgeber können Nichtabnahmeentschädigungen vom Kreditnehmer verlangen.
Diese werden vom Kreditinstitut berechnet, wenn der Kreditnehmer den beantragten und genehmigten Kredit nicht annimmt. Diese kann jedoch erst berechnet werden, wenn der Kredit schon bereitgestellt wurde.
Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung wird, wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung auch, mittels der Aktiv-Aktiv-Methode und der Aktiv-Passiv-Methode berechnet.
Die Verpflichtung des Kreditnehmers den bewilligten Kredit anzunehmen, wird im Bankwesen auch als Abnahmeverpflichtung bezeichnet.
