Millionenkredit, Millionenkredite

Millionenkredit, Millionenkredite

Millionenkredite sind Kredite bei denen ein Kreditbetrag von EUR 1,5 Millionen oder mehr beantragt und gewährt wurde. Diese Art von Krediten muss durch die Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank gemeldet werden, denn diese bedürfen aufgrund ihrer Höhe und dem damit verbundenen Kreditrisiko einer besonderen Überwachung.

Zwischen der Bundesbank und dem Kredit gebenden Kreditinstitut erfolgt bei Gewährung eines Millionenkredites ein regelmäßiger Austausch über das Rückzahlungsverhalten und anderer Informationen.

Millionenkredite werden in der Regel nur von Geschäftskunden beantragt, wenn sie beispielsweise ein Unternehmen gründen oder erweitern möchten. In den seltensten Fällen beantragen auch Privatpersonen einen Millionenkredit, wenn beispielsweise größere Bauvorhaben anstehen.

Abhandlung eines Millionenkredites 

Die Abhandlung eines Millionenkredites ist analog der Beantragung eines normalen Ratenkredites. Einzig die Höhe des Kreditbetrages unterscheidet diese.

Da die Kreditinstitute einem hohen Kreditausfallrisiko entgegenstehen, erfolgt die Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Bonität in einem besonders gründlichen Rahmen.

Um sich ein klares Bild des Kreditnehmers verschaffen zu können, verlangen die Kreditinstitute die Einreichung umfangreicher Unterlagen, die die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers und des Unternehmens darstellen. Hier muss bereits ersichtlich sein, dass die zukünftige Entwicklung und das Fortbestehen des Unternehmens gesichert sind.

Durch den immensen Verwaltungsaufwand nimmt die Beantragung und Gewährung eines solchen Kredites eine Menge Zeit in Anspruch.

Die Rückzahlung erfolgt in vertraglich festgelegten Raten. Millionenkredite werden auch oft als Großkredite bezeichnet.



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