Leasing

Leasing

Mobilien- Leasing spezialisiert sich auf die Vermietung und Verpachtung einzelner Maschinen und Einrichtungen, die auch von der Gesamtheit herausgelöst genutzt werden können. Man bezeichnet Mobilien- Leasing daher auch oft als Equipment- Leasing. Vertragsgegenstände können hier beispielsweise Kraftfahrzeuge oder EDV- Anlagen sein.

Leasingverträge können nach ihrem Dienstleistungsangebot zugeordnet werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird unterschieden in:

  • Full-Service-Leasing
  • Teil-Service-Leasing
  • Net-Leasing

Full-Service-Leasing

Full-Service-Leasingverträge beinhalten neben der Bereitstellung des Mietgegenstandes ebenfalls die Wartung und Reparatur dieses. Hier ist wieder als Beispiel das Vermieten von Kopierern aufzuführen. Ferner können, wie im Fall von Kraftfahrzeugen, ebenfalls die die anfallenden Versicherungsbeiträge durch den Leasinggeber übernommen werden.

Teil-Service-Leasing

Beim Teil-Service-Leasing werden Wartung, Reparatur oder Versicherung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer aufgeteilt und entsprechend vertraglich festgehalten.

Net-Leasing

Im Fall von Net-Leasing stellt der Leasinggeber lediglich den Mietgegenstand. Kosten für die Wartung oder Reparatur sowie anfallende Versicherungsbeiträge werden ausschließlich durch den Leasingnehmer übernommen.

Leasing Sonderformen

Sonderformen des Leasings sind:

  • Sale-and-lease-back
  • Revolving-Leasing
  • Spezial-Leasing

Sales-and-lease-back

Beim Sale-and-lease-back verkauft der Leasingnehmer eine Sache, die von ihm bereits genutzt wurde, an de Leasinggeber und geht anschließend mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag über die Sache ein.

Gerade um kurzfristig an liquide Mittel zu gelangen, eignet sich diese Leasingform.

Sale-and-lease-back wird im Sprachgebrauch auch als Rückmietkauf bezeichnet.

Auch im Bereich der Immobilien wird oft auf das Sale-and-lease-back zurückgegriffen. Bei Wechsel der Generationen können so erhebliche Einsparungen hinsichtlich der Schenkungs- oder auch Erbschaftssteuer eingebracht werden.

Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist die Freisetzung liquider Mittel, die sonst als stille Reserven ruhen würden.

Als nachteilig ist anzusehen, dass der Leasingnehmer vielmehr nicht mehr der Eigentümer der Sache ist sondern nur noch den unmittelbaren Besitz erlangt.

Revolving-Leasing

Beim Revolving-Leasing ist Vertragsgegenstand, dass die gemietete Sache nach Ablauf einer bestimmten Frist gegen einen anderen gemieteten Gegenstand ausgetauscht wird.

Spezial-Leasing

Spezial-Leasing wird nur angewendet, wenn die gemietete Sache speziell für den Leasingnehmer angefertigt wird.

Der Leasinggegenstand wird extra auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten.

Eine Nutzung der Sache nach Ablauf des Leasingvertrages durch andere Personen und Unternehmen, ist augrund der speziellen Beschaffenheit des Gegenstandes meist nicht möglich.

Cross-Border-Leasing

Eine weitere Leasingform ist das Cross-Border-Leasing. Cross-Border-Leasing ist grenzübergreifend, das heißt Leasinggeber und Leasingnehmer sind nicht innerhalb eines Landes.

Mit dem Cross-Border-Leasing eröffnen sich für Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, beispielsweise Steuerersparnisse zu nutzen. Für Leasinggeber und Leasingnehmer hat dies den Vorteil, dass sie, je nach steuerlichen Bestimmungen, beide eine Abschreibung auf das Leasingobjekt vornehmen können.

Cross-Border-Leasing wird vor allem mit den USA praktiziert.

Wet-Leasing / Dry- Leasing

Weiterhin sind Wet- Leasing und Dry- Leasing zu nennen. Diese beiden Leasingformen werden in der Luftfahrt genutzt.

Beim Wet- Leasing mietet eine fremde Fluggesellschaft ein Flugzeug inklusive Personal, Wartung und Versicherung.

Beim Dry- Leasing mietet die fremde Fluggesellschaft lediglich das Flugzeug.

Leasingverträge lassen sich in Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge unterscheiden. Bei Leasingverträgen mit einer längeren Laufzeit und einer Mindestvertragslaufzeit spricht man von Vollamortisationsverträgen, wenn die Kosten für Anschaffung oder Herstellung des Leasinggebers gedeckt werden.

Ferner sind die Kosten der Finanzierung sowie de Gewinnmarge mit einbezogen. Diese Leasingform wird auch als Full-Pay-out- Leasing bezeichnet.

Wie der Name schon sagt, sind die anfallenden Kosten des Leasinggebers bei Teilamortisationsverträgen nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht komplett gedeckt. Der Leasinggeber muss eine ausstehenden Kosten hier anderweitig einholen bzw. decken.

Im Fall eines Teilamortisationsvertrages wird meist eine Übernahme der gemieteten Sache vereinbart. Neben den monatlichen Leasingzahlungen wird im Vertrag ferner ein Übernahmepreis vereinbart. Nach Ablauf des Leasingvertrages muss der Leasingnehmer die bis dahin gemietete Sache zum vereinbarten Preis erwerben. Leasing mit Teilamortisationsverträgen wird auch als Restwert-Leasing bezeichnet.

Für den Leasingnehmer ergeben sich immense Vorteile. Beispielsweise sind keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen nötig. Die monatlich zu leistenden Mietzahlungen kann der Leasingnehmer durch die Nutzung der gemieteten Sachen erwirtschaften bzw. die Erlöse durch die Nutzung dieser für die monatlichen Zahlungen nehmen. Ferner muss für das Leasing kein Eigen- bzw. Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden, dass heißt eine langfristig Bindung an ein Bankdarlehen entfällt. Der Leasinggeber verlangt meist keinerlei Sicherheiten vom Leasingnehmer, da der Leasinggeber Eigentümer der vermieteten Sache bleibt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die monatlichen Mietzahlungen steuerlich abgesetzt werden können.

Einen besonderen Aspekt bietet Leasing für den Leasingnehmer, da eine rasche Anpassung and die technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse des Marktes gegeben ist, ohne das hohe Investitionskosten zur Verfügung stehen müssen.

Nachteilig ist hingegen zu sehen, dass beispielsweise bei Vollamortisationsverträgen eine ziemlich hohe monatliche Mietbelastung auf den Leasingnehmer zukommt. Rechnet man die gesamten zu leistenden Mietzahlen während der Vertragslaufzeit zusammen, fällt auf, dass das Leasing prozentuell über dem eigentlichen Kaufwert liegt. Auch stellt die Vereinbarung einer Mindestmietzeit ein Risiko dar. Denn gehen die Umsätze und Gewinne des Leasingnehmers zurück, ist der dennoch an den Leasingvertrag gebunden.



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