Leasing-Factoring
Leasing-Factoring
In den Bereich der Finanzierungen fallen unter anderem Leasing und Factoring. Diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten stellen Sonderformen dar.
Unter Leasing ist das Vermieten oder auch das Verpachten von Sachen zu verstehen. Hier erfolgt kein eigentliches Kaufgeschäft, welches mit Eigen- oder Fremdmitteln finanziert werden müsste.Im eigentlichen Sinne zählt Leasing nach dem Kreditwesengesetz nicht zu einem Bankgeschäft.
Daher haben Kreditinstitute für die Durchführung von Leasinggeschäften meist Tochterfirmen, in Form von Leasinggesellschaften, ausgegründet.
Leasingformen
Leasing lässt sich nach mehreren Gesichtspunkten in verschiedene Leasingformen einordnen.
Unter dem Gesichtspunkt der Dauer und Kündbarkeit sind anzutreffen:
Finanzierungs- Leasing
Operate-Leasing
Beim Finanzierungs- Leasing handelt es sich um mittel- oder langfristige Vertragslaufzeiten. Finanzierungs- Leasingverträge sind durch eine vertraglich festgelegte Mindestvertragslaufzeit gekennzeichnet. Ist der Leasingvertrag beendet, hat der Leasingnehmer einen Kaufanspruch auf die Sache. Durch den Kreditgeber werden die Vertragslaufzeit und die monatlichen Leasingzahlungen so berechnet, dass sich seine Kosten noch währende der Vertragslaufzeit amortisieren, das heißt alle anfallenden Kosten des Leasinggebers sind dann bereits schon gedeckt.
Operate- Leasing hingegen ist als eine kurzfristige Leasingform anzusehen und die Verträge sind maximal bis zu einem Jahr gültig. Gerade im Bereich der Kraftfahrzeugvermietung wird diese Leasingform bevorzugt.
Weitere Unterteilung
Eine weitere Unterteilung kann nach der Stellung des Leasingnehmers innerhalb des Leasingvertrages erfolgen.
Hier ist zu unterscheiden:
- direktes Leasing
- indirektes Leasing
Beim direkten Leasing ist der Leasinggeber auch gleichzeitig Hersteller der zu vermietenden Sache. Hauptaugemerk des Leasinggebers ist hier der Absatz seiner Produkte und der damit verbundenen Einnahmen. Der Leasinggeber favorisiert in diesen Fällen, dass Finanzierungs- Leasing, da durch die lange Vertragslaufzeit regelmäßige Einnahmen gesichert sind. Als Beispiel kann hier die Vermietung von Kopierern genannt werden. Vorteil für den Leasinggeber ist weiterhin, dass er mit dem Leasingnehmer einen Zusatzvertrag vereinbaren kann, der unter anderem die Wartung oder die Lieferung von Zubehör beinhaltet.
Beim indirekten Leasing ist der Leasinggeber nicht der Hersteller. Vielmehr schließt der Leasinggeber mit dem Hersteller einen Kaufvertrag ab. Zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer wird anschließend ein Leasingvertrag über die Sache abgeschlossen. Auch hier werden vom Leasinggeber langfristige Verträge angestrebt, um die Kosten aus dem Kaufvertrag mit dem Hersteller zu decken.
Unterteilung nach Art des Leasinggegenstandes
Leasing kann ebenso nach der Art des Leasinggegenstandes unterschieden werden.
Dazu gehört:
Immobilien-Leasing
Mobilien-Leasing
- Fahrzeug-Leasing
- Produktionsmaschinen-Leasing
- Nachrichten-Leasing
- Medizintechnik-Leasing
- Büromaschinen- Leasing
- EDV-Leasing
Immobilien- Leasing bezeichnet die Vermietung beziehungsweise Verpachtung von Grundstücken oder gar ganze Betriebskomplexe mit bereits vorhandenen Maschinerien. Die vermiete Sache kann nur in ihrer Gesamtheit genutzt werden.
Mobilien-Leasing ist das Leasing von Ausrüstungs-Gegenständen. Aufteilen kann man diese in Sparten, wie:
Wie zu erkennen ist, kann das Leasing unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet, unterschiedlich unterteilt werden.
