Kreditvertrag

Kreditvertrag

Maßgeblich für die Kreditzusage sind die Zustimmungen der Bereiche Markt und Marktfolge. Jedoch sollten bei der Zusage auch Beurteilungen von unabhängigen Stellen bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden.

Daher werden bei größeren Kreditentscheidungen Ausschüsse gebildet, die sich unabhängig von den Bereichen Markt und Marktfolge ein Bild machen. Wobei der Bereich Marktfolge immer das mehrheitliche Stimmrecht hat, da dieser für das Kreditrisiko zuständig ist.

Durch Einbeziehung unabhängiger Ausschüsse soll das Adressausfallrisiko minimiert werden. Das heißt, das Ausfallrisiko durch die Nichteinhaltung der Pflichten des Kreditnehmers soll so gering wie möglich gehalten werden.

Wird bei der Kreditentscheidung keine Einigung getroffen, ist der Antrag entweder abzulehnen oder an eine höhere Instanz abzugeben.

Für Dispositions- oder Ratenkredite in kleineren Größenordnungen ist meist nur eine Stimme notwendig. Die Beantragung von Großkrediten muss gemäß Kreditwesengesetz an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.

Der Kreditvertrag kommt durch einen Antrag und Annahme dieses zu Stande. Der Kreditnehmer stellt einen Antrag und dieser wird durch das Kreditinstitut geprüft. Dabei werden die Höhe sowie die Laufzeit des Kredites festgelegt. Auch eventuelle Sicherheiten werden vor Abschluss des Vertrages einbezogen. Bei positiver Zusage des Kreditantrages, der Kreditzusage, entsteht ein neues Rechtsgeschäft.

Das Kreditinstitut stellt nun mittels des Kreditvertrages einen Antrag an den Kreditnehmer. Wird der Kreditvertrag in der vorliegenden Form durch den Kreditnehmer angenommen, kommt der Kreditvertrag zu stande.

Der Kreditvertrag enthält unter anderem die Art und Höhe des Kredites, Rückzahlungsvereinbarungen, Laufzeit, Kündigungsoptionen, Kosten und Verzinsungen und die hinterlegten Sicherheiten.

Um Kreditrisiken zu überwachen, müssen regelmäßig die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie die hinterlegten Sicherheiten geprüft werden. Des Weiteren werden zur Risikoeingrenzung die Umsätze auf den Bankkonten der Kreditnehmer überwacht. Auch die Beobachtung der Marktlage und der Branchen, dies trifft meist auf Firmenkredite zu, dient zur Überwachung des Risikos.

Ein Kreditvertrag gilt als beendet, wenn der Kreditbetrag vollständig zurückgezahlt wurde oder die vereinbarte Laufzeit beendet ist. Eine weitere Möglichkeit das Kreditverhältnis zu beenden, ist eine Kündigung.

Ein Kreditverhältnis ist durch vollständige Rückzahlung beendet, wenn alle anfallenden Kosten und Verbindlichkeiten in Teilbeträgen oder in einem Betrag durch den Kreditnehmer zurückgezahlt wurden.

Kredite werden ferner für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Hier muss der Kreditnehmer mit Ablauf der gesetzten Frist, das Konto ausgeglichen haben.

Ist keine Vereinbarung über die Dauer der Rückzahlung getroffen worden, ist die Beendigung des Kreditverhältnisses abhängig von der Kündigung durch den Kreditnehmer bzw. Kreditgeber. Der Kreditnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht. Besteht keine Zinsvereinbarung kann der Kreditbetrag jederzeit an den Kreditgeber zurückgezahlt werden und der Vertrag gilt damit als beendet.

Wird der Kreditbetrag verzinst, ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Viele Kreditverträge werden mit einer Zinsbindung abgeschlossen. Hier kann der Kreditnehmer mit Ablauf der Zinsbindung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Dies ist nur möglich, wenn der Zeitraum der Zinsbindung kürzer ist, als die gesamte Kreditlaufzeit. Auch wenn nach Ablauf der Zinsbindung weitere Zinsvereinbarungen getroffen wurden, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht für den Kreditnehmer nach 10 Jahren nach Gewährung des Kredites mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Wurden bei Abschluss des Kreditvertrages variable Zinsen vereinbart, kann der Vertrag jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch den Kreditnehmer gekündigt werden. Wird der Kreditvertrag ordentlich gekündigt, müssen die noch ausstehenden Rückzahlungen innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bedingt durch die Kündigungsfrist haben Kreditverträge eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.

Dem Kreditnehmer steht ferner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies gilt allerdings nur für Kredite, die mit einem Grundpfandrecht gesichert sind. Für die außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger und nachvollziehbarer Grund vorliegen. Das außerordentliche Kündigungsrecht verpflichtet den Kreditnehmer, dem Kreditgeber eine Entschädigung für die Vorfälligkeit zu zahlen.



<< Kreditvermittlung        Kreditwürdigkeit, Bonität, Rating >>