Kreditinstitute

Kreditinstitute

Kreditinstitute haben in erster Linie die Aufgabe:

  • Zahlungsverkehr zu vollbringen
  • Geldanlagen anzubieten
  • Vermögen zu verwalten
  • Kredite zu vergeben

Als zentrale Bank Deutschlands ist die Deutsche Bundesbank zu betrachten. Da die Deutsche Bundesbank, mit Sitz in Frankfurt am Main, gemeinsam mit den Zentralbanken der anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Eurosystem gehört, ist sie an der Umsetzung von Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligt.

Weiterhin ist sie für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs zuständig, wirkt bei der Bankenaufsicht mit und ist berechtigt Banknoten auszugeben.

Unterschied der Kreditinstitute

Kreditinstitute lassen sich in zwei Hauptgruppen unterscheiden.

  1. Universalbanken
  2. Universalbanken tätigen alle im Kreditwesengesetz genannten Bankgeschäfte. Darunter fallen beispielsweise Kreditbanken oder Sparkassen.

  3. Spezialbanken
  4. Spezialbanken hingegen haben sich auf bestimmte Bankgeschäfte spezialisiert. Beispiele dafür sind die Hypothekenbank und die Ratenkreditbank.

In der Erfüllung ihrer Funktionen und Aufgaben sind Kreditinstitute an das Kreditwesengesetz (KWG) gebunden. Deutsche Banken unterliegen dem Kreditwesengesetz und sind zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichtet. Das Kreditversicherungsgesetz bewahrt die Ordnung im deutschen Bankwesen und sichert somit die Kreditwirtschaft ab.

Rechtsgrundlage der Kreditinstitute

Als Rechtsgrundlage der Kreditinstitute gilt im Allgemeinen das Bankrecht. Dieses lässt sich in verschiedene Gesetze und Verordnungen unterteilen, die sich auf bestimmte Gruppen beziehungsweise auf besondere Regelungen beziehen.

An erster Stelle steht sicherlich das Kreditwesengesetz, welches durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf die Einhaltung überwacht wird. Neben dem Kreditwesengesetz wirken weiterhin das Bundesbankgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Depotgesetz und das Geldwäschegesetz.

Ferner gibt es Rechtsverordnungen für bestimmte Bankgruppen. Hierzu gehören die Sparkassengesetze der jeweiligen Bundesländer, das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, das Bausparkassengesetz sowie das Gesetz zur Errichtung von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben.

Bürgerliches Gesetzbuch

Neben den vorbenannten Gesetzen gelten für das Bank- und Kreditwesen ebenfalls das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch sowie das Aktiengesetz.

Wie bereits erwähnt, ist das Kreditwesengesetz eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen. Zu den Hauptaufgaben gehören die Erhaltung der Ordnung, die Sicherung der Kreditwirtschaft sowie der Gläubigerschutz.

Um Kreditinstitute zu schützen und die entsprechenden Risiken der einzelnen Bankformen einzugrenzen, wird, je nach Bankform, die Erlaubnis zur Durchführung bestimmter Bankgeschäfte nicht gewährt.

Zu den berücksichtigten Risiken gehören das Kreditausfallrisiko, das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Informationsrisiko sowie das operationelle Risiko. Mit Einführung von Basel II sieht sich das Kreditwesengesetz ferner einer Änderung ausgesetzt.

In Deutschland erfolgt eine Einteilung der Kreditinstitute nach ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung. So sind Kreditbanken, Sparkassen und Girozentralen, Kreditgenossenschaften, Realkreditinstitute und Banken mit Sonderaufgaben zu unterscheiden.

Kreditbanken

In den Bereich der Kreditbanken gehören unter anderem:

  • Großbanken
  • Regionalbanken
  • Privatbankiers

Kreditbanken findet man als Aktiengesellschaften oder Genossenschaften vor. Kreditbanken führen alle Bankgeschäfte aus, die das Kreditwesengesetz vorgibt. Diese Geschäfte werden vorwiegend im Inland getätigt. Bankgeschäfte ins Ausland werden von den Kreditbanken jedoch auch durchgeführt.

Großbanken

Großbanken sind Aktiengesellschaften, die durch den Ausbau von Filialen in ganz Deutschland vertreten sind.Dies hat den Vorteil der Kundengewinnung und Kundenbindung. Je enger das Filialnetz gestrickt ist, desto besser ist die Versorgung mit Bankkunden. Großbanken befassen sich zum größten Teil mit eher kurzfristigen Bankgeschäften.

Um auch langfristige Bankgeschäfte ausführen zu können, werden meist Tochterunternehmen ausgegründet, beispielsweise Leasinggesellschaften.

Regionalbanken

Im Vergleich zu den Großbanken bieten die Regionalbanken ebenfalls ein gut ausgebautes Filialnetz. Wie der Name bereits sagt, sind diese regional begrenzt und erstrecken sich somit nicht flächendeckend über das Bundesgebiet.

Ausländische Kreditbanken

Eine weitere Form der Kreditbanken sind Zweigniederlassungen ausländischer Kreditbanken. Auch wenn das Kreditinstitut seinen Hauptsitz im Ausland hat, so gelten für die in Deutschland gegründeten Niederlassungen die Bestimmungen und Richtlinien des Kreditwesengesetzes. Diese Kreditinstitute haben sich vorrangig auf Import- und Exportgeschäfte spezialisiert. Durch die Verbindungen ins Ausland ist beispielsweise eine zinsgünstigere Vergabe von Darlehen möglich.

Privatbankiers

Als Privatbankiers werden Einzelunternehmen bezeichnet. Gerade in der Börsenmeile Frankfurt sind viele solcher Privatbankiers anzutreffen. Meistens spezialisieren sich Privatbankiers auf einen Schwerpunkt wie beispielsweise Vermögensverwaltung, Industriefinanzierung oder Außenhandelsfinanzierung.

Sparkassen und Girozentralen

Sparkassen und Girozentralen sind Anstalten öffentlichen Rechts und agieren gemeinnützig. Dabei werden die Aufgaben gesetzlich festgelegt. Zu den Hauptaufgaben gehören die Sicherung von Anlagen sowie Vermögensbildung. Die Sparkassen haben sich auf finanziell schlechter gestellte Verbraucher und auf Mittelständler ausgerichtet. Ziel der Sparkassen ist die Erfüllung der festgelegten Aufgaben.

Die Anhäufung von Gewinnen ist hier eher zweitrangig. Neben den öffentlich-rechtlichen Sparkassen gibt es jedoch auch noch freie Sparkassen. Prinzipiell verfolgen die freien Sparkassen die gleichen Ziele wie öffentlich-rechtliche Sparkassen und sind ebenfalls gemeinnützige Organisationen. Diese beiden Formen unterscheiden sich in ihrer Art der Verwaltung.

Sparkassengesetze

Anders als die Kreditbanken, handeln Sparkassen nach den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer. In diesen werden die Verwaltung sowie die Aufgabenverteilung geregelt.

Girozentralen beziehungsweise Landesbanken sind teilweise länderübergreifend, dass heißt eine Landesbank ist für zwei oder mehrere Bundesländer zuständig. Landesbanken dürfen alle Bankgeschäfte ausüben. Vorrangig bedienen sie Kommunalkredite. Ferner sind sie dafür zuständig, die jeweiligen Bundesländer wirtschaftlich zu unterstützen.

Die Sparkassen sind in die Landesbank beziehungsweise Girozentrale angebunden. Daher wird auch oft der Begriff Sparkassenzentralbank verwendet.

DekaBank

Über den Landesbanken und den Sparkassen steht jedoch noch die DekaBank und ist als Zentralbank beider Institutionen anzusehen. Die DekaBank gehört jeweils zur Hälfte den Landesbanken und den Sparkassen. Kreditgenossenschaften arbeiten nach dem Förderungsprinzip.Das heißt, sie sind bestrebt die Wirtschaftlichkeit ihrer Kunden zu unterstützen und zu fördern. Kreditgenossenschaften können von jedem Verbraucher in Anspruch genommen werden. Wobei hier zu unterscheiden ist, dass es auch Bankkunden gibt, die ihr Eigenkapital in die Genossenschaft einfließen lassen. Kreditgenossenschaften arbeiten selbstständig und dürfen alle im Kreditwesengesetz genannten Bankgeschäfte ausführen.

Als Hauptklientel haben sich die Kreditgenossenschaften mittelständische Unternehmen gemacht. Da die Kunden ihr Eigenkapital in die Genossenschaft einfließen lassen können, habe diese die Möglichkeit im Aufsichtsrat oder an den Generalversammlungen in aktiver Weise mitzuwirken.

Heutzutage werden die Kreditgenossenschaften als Volksbanken und Raiffeisenbanken bezeichnet, welche dem Genossenschaftsgesetz unterliegen.

Realkreditinstitute haben sich auf langfristige Kreditgeschäfte spezialisiert und refinanzieren sich beispielsweise durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen.

Hier sind wiederum zu unterscheiden:

  1. privatrechtliche Kreditanstalten
  2. Zu den privatrechtlichen Realkreditbanken gehören private Hypothekenbanken sowie Schiffspfandbriefbanken. Sie handeln nach den Grundsätzen des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes.

  3. öffentlich-rechtliche Kreditanstalten
  4. Zu den öffentlich-rechtlichen gehören unter anderem die Landeskreditanstalten.



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