Kreditgeber

Kreditgeber

Auch Kreditgeber können einen Vertrag ohne fest vereinbarte Laufzeiten mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Weiterhin steht ihm ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dieses greift, wenn während der Kreditlaufzeit festgestellt werden kann, dass sich die Vermögensverhältnisse oder auch der Wert der hinterlegten Sicherheiten maßgeblich negativ verändern und somit eine Rückzahlung des Kredites gefährdet ist.

Kann dies noch vor Auszahlung des Kreditbetrages vorausgesehen werden, kann der Kreditvertrag durch den Kreditgeber fristlos gekündigt werden. Verstirbt der Kreditnehmer, gilt das Vertragsverhältnis nicht als beendet. Vielmehr geht dieses auf die Erben über. Sind die Erben nicht kreditwürdig, kann der Kreditgeber von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Unterteilung der Kredite

Neben der Einteilung in Privat- und Firmenkredite erfolgt eine weitere Unterteilung in:

  1. standardisierte Kredite
  2. Standardisierte Kredite sind die am häufigsten vergebenen Kredite. Sie enthalten einheitliche Bestimmungen.

  3. Individualkredite
  4. Individualkredite hingegen werden in ihren Bedingungen an den jeweiligen Einzelfall ausgerichtet.

Weitere Unterteilung 

Weiterhin können Kredite unterschieden werden nach ihrer:

  • Frist
  • Besicherung
  • Mitteleinsatz
  • Bereitstellung

Einteilung nach Frist

Bei einer Einteilung nach Frist muss unterschieden werden zwischen:

  • Kurzfristige Kredite

  • Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Als Beispiel sind Kontokorrentkredite zu nennen.

  • Mittelfristige Kredite

  • Mittelfristige Kredite haben eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Als Beispiel dient hier der Ratenkredit.

  • Langfristige Kredite

  • Eine Laufzeit von über vier Jahren weisen langfristige Kredite auf. Diese werden unter anderem für die Baufinanzierung vergeben.

Art der Besicherung

Die Art der Besicherung lässt sich unterscheiden in:

  • Blankokredite
  • gesicherte Kredite
  • gedeckte Personalkredite

Unterschied des Mitteleinsatzes

Die Art des Mitteleinsatzes ist zu unterscheiden in:

  • Geldleihe

  • Bei einer Geldleihe werden Barmittel, beispielsweise in Form eines Kontokorrentkredites, zur Verfügung gestellt

  • Kreditleihe

  • Bei einer Kreditleihe stellt das Kreditinstitut seine eigene Kreditwürdigkeit, meist in Form eines Avalkredites, zur Verfügung.

  • Weitergeleitete Kredite

  • Weitergeleitete Kredite sind Kredite auf fremde Rechnung, zum Beispiel Treuhandkredite.

  • Sonderfinanzierungen

  • Als Sonderfinanzierungen gelten unter anderem Factoring und Leasing. Hier werden die Forderungen vermietet oder angekauft.

Art der Bereitstellung

Die Art der Bereitstellung kann erfolgen:

  • Darlehen
  • Kontokorrentkrediten
  • Wechselkrediten


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