Kredit für Selbstständige

Kredit für Selbstständige

Anders als Beamte bringen Freiberufler und Selbstständige eher schlechte Voraussetzungen für die Gewährung eines Kredites mit.

Freiberufler und Selbstständige können, im Vergleich zu angestellten Kreditnehmern, kein festes und regelmäßiges Einkommen in Form von Gehaltsabrechnungen vorweisen. Das Einkommen eines Selbstständigen kann von Monat zu Monat schwanken und bildet so für die Kreditinstitute ein erhöhtes Kreditausfallrisiko.

Die meisten Kreditinstitute setzen voraus, dass der Kreditnehmer bereits mehr als ein Jahr selbstständig ist und somit seine Position auf dem Markt gefestigt hat. Für die Beurteilung des Kreditnehmers ist zunächst die Bonitätsprüfung sowie die Schufa- Auskunft maßgebend.

Fallen diese negativ aus, wird der Kredit nicht gewährt. Ferner muss der Kreditnehmer seine Betriebswirtschaftliche Auswertung, seine Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kontoauszüge zum Nachweis eines regelmäßigen Einkommens vorweisen.



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