Kreditbetrug
Kreditbetrug
Die finanziellen und wirtschaftlichen Notlagen der Verbraucher und Unternehmen werden in der heutigen Zeit immer akuter. Die Gewährung eines Kredites gewinnt somit an immer mehr Bedeutung.
Durch Wissen im Scoringverfahren der Kreditinstitute versuchen viele Kunden ihre Kreditanträge mit falschen Angaben zu verschönern. Teilweise ohne sich darüber bewusst zu sein, dass sie damit den Tatbestand des Kreditbetruges zu erfüllen.
Der Kreditbetrug ist in § 265b des Strafgesetzbuches festgehalten und geregelt. Verabschiedet wurde dieses Gesetz bereits 1986, da die Wirtschaftskriminalität zunahm.
Von Kreditbetrug kann geredet werden, wenn der Kreditnehmer bei Einreichung des Kreditantrages falsche Angaben über seine Person sowie seine finanzielle und wirtschaftliche Lage macht.
Ferner wird der Tatbestand erfüllt, wenn Unterlagen unvollständig abgeliefert werden beziehungsweise notwendige Unterlagen gefälscht und verschönt werden. Kreditbetrug kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
