Kassenkredite
Kassenkredite
Ein Kassenkredit ist ein Darlehen zur Sicherung der Liquidität der öffentlichen Kassenwirtschaft. Das heißt, er dient der Finanzierung von Unterdeckungen durch Differenzen bei Einnahmen und Ausgaben.
Dieser wird vorübergehend bei Dritten aufgenommen. Jedoch bedarf es bei diesem Schritt einer Kreditermächtigung durch das Haushaltsgesetz oder die Haushaltssatzung.
Auf Gemeindeebene bedarf der Höchstbetrag der Kassenkredite eine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, da bei Ortschaften deren Jahresbudgets bestimmt werden.
