Investitionskredite

Investitionskredite

Langfristige Kredite werden an Geschäftskunden meist in Form von Investitionskrediten gewährt. Dabei kann das Kreditinstitut den Investitionskredit aus eignen aber auch fremden Mitteln gewähren. Kredite aus fremden Mitteln werden auch als weitergeleitete Kredite bezeichnet.

Investitionskredite aus eigenen Mitteln werden vergeben an:

  • Unternehmen
  • Selbstständige
  • landwirtschaftliche Betriebe

Sie dienen dem Zweck Anlagegüter zu beschaffen oder herzustellen sowie der Beschaffung von Vorräten.

Werden die Investitionskredite zur Beschaffung von Anlagegütern verwendet, können sie eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren haben.
Die Laufzeit entspricht in den meisten Fällen dem Zeitraum in dem Abschreibungen auf das Anlagegut möglich sind.

Die Rückführung des Kredites erfolgt dann durch den Abschreibungserlös. Die Besicherung der Investitionskredite erfolgt in aller Regel entweder durch Bürgschaften oder durch Eintragung einer Grundschuld.

Investitionskredite für Bauvorhaben sind meist standardisiert und werden mit einer Grundschuldeintragung besichert.

Formen der Investitionskredite

Weitere Formen der Investitionskredite sind standardisierte:

  • Investitionskredite
  • Schuldscheindarlehen
  • Schiffshypothekarkredite

Standardisierte Investitionskredite werden vorrangig mittelständischen Unternehmen angeboten und sind mittel- bis langfristig.

Oft werden diese Kredite bezeichnet als:

  • Industriedarlehen
  • Anschaffungskredit
  • Mittelstandskredit

In der Regel ist die Laufzeit nicht höher als 12 Jahre. Ist die Kreditsumme jedoch enorm hoch, ist eine Ausweitung auf 20 Jahre möglich. Zur Besicherung der standardisierten Kredite dient entweder eine Grundschuld oder eine Sicherungsübereignung der erworbenen Sache.



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