Importkredit

Importkredit

In den Bereich der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung zählt der Importkredit. Mit diesem wird der Zeitraum zwischen Zahlung und Wareneingang beim Abnehmer abgesichert.

Die Gewährung eines Importkredites ist zunächst erst einmal vom vereinbarten Zahlungsziel sowie von anderen Vertragbestandteilen abhängig.

Als Besicherung der Kredite verlangen die Kreditinstitute dient die zeitweise Sicherungsübereignung der Warenlieferung. Nach Begleichung der Forderung durch den Kreditnehmer wird diese wieder frei gegeben.

Formen der Importkredite

Es gibt vier Formen bei den Importkrediten:

  1. Form-Akzeptkredite
  2. Eine Form der Importkredite sind die Akzeptkredite. Diese können sowohl von inländischen als auch von ausländischen Kreditinstituten gewährt werden.

    Akzeptkredite von ausländischen Kreditinstituten werden auch als Rembourskredite bezeichnet. Grundlage für Rembourskredite sind Akkreditive.

  3. Form-Rembourskredit
  4. Bei einem Rembourskredit akzeptiert das Kreditinstitut des Lieferanten dessen Wechsel als Sicherheit unter der Vorlange der akkreditiven Unterlagen.

    Rembourskredite sind als kurzfristige Kredite einzustufen. Für den Abnehmer kann die Aufnahme eines Rembourskredites finanzielle von Vorteil sein, abhängig davon in welchem Land das Kreditinstitut des Lieferanten angesiedelt ist. Denn die Zinssätze und Kreditkosten für den Abnehmer können dadurch unter Umständen geringer ausfallen.

    Damit ein Rembourskredit überhaupt zu Stand kommt, muss der Lieferant das Akkreditiv annehmen und erhält somit den Gegenwert der Dokumente durch Akzeptierung seines auf sein Kreditinstitutes bezogenen Wechsels.

    Ferner muss das Kreditinstitut des Lieferanten dem Kreditinstitut des Abnehmers eine Kreditlinie gewähren.

  5. Form-Exportkredite (Akkreditive)
  6. Wie die Importkredite dem Abnehmer eine Sicherheit sowie liquide Mittel verschaffen so gelten Exportkredite zur Absicherung des Lieferanten. Exportkredite werden ebenfalls kurzfristig gewährt und überbrücken den Zeitraum zwischen Warenlieferung und Zahlungseingang.

    Eine Möglichkeit bietet ein Vorschuss durch Ankauf der Exportdokumente beziehungsweise der Akkreditive. Voraussetzung hierfür ist, dass die Dokumente ordnungsgemäß und vollständig vorliegen und dementsprechend auch im Zweifelsfall verwertbar sind.

    Als Besicherung verlangen die Kreditinstitute die Sicherungsübereignung der Warenlieferung. In den meisten Fällen erhält der Lieferant einen Vorschuss von bis zu 85 Prozent.

  7. Form-Negoziierungskredite
  8. Eine ähnliche Form sind die Negoziierungskredite. Bei diesen kauft das Kreditinstitut des Lieferanten die Akkreditivdokumente an und der Lieferant erhält zunächst einen Kredit über den Gesamtwert.

    Dieser wird gewährt bis der Abnehmer die Forderung aus der Warenlieferung begleicht. Voraussetzung für die Durchführung eines Negoziierungskredites ist, dass das Akkreditiv eine Negoziierung zulässt.



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