Firmenkredite

Firmenkredite

Firmenkredite werden in ihre Fristigkeit unterteilt.
Sie sind zu unterscheiden in:

Abschluss der Firmenkredite

Firmenkredite haben zwei Optionen, mit denen sie abgeschlossen werden können:

  1. Ausschließlichkeitserklärungen
  2. Ausschließlichkeitserklärungen verpflichten den Kreditnehmer ausschließlich Konten beim Kredit gebenden Kreditinstitut zu führen.

  3. Negativerklärungen
  4. Mit einer Negativerklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer, keine Kredite bei anderen Kreditinstituten und Einrichtungen aufzunehmen.
    Ferner darf der Kreditnehmer keine Sicherheiten an Dritte bestellen.



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