Factoring
Factoring
Beim Factoring handelt es sich um eine Form der Unternehmensfinanzierung.
Dabei werden Forderungen durch den Factor angekauft, der dem Kunden sofort den Forderungsbetrag entrichtet, abzüglich eines Diskonts für seine erbrachten Leistungen.
Die Funktion eines Factors übernimmt eine Factoringgesellschaft.
Von der Factoringgesellschaft können bereits bestehende Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die noch nicht fällig sind, angekauft werden.
Factoring-Vertrag
Der Vertrag zwischen Factoring-Gesellschaft und Factoring-Kunde kann daher auch als Kaufvertrag angesehen werden. Trotz dem Verkauf, ähnlich der Abtretung von Forderungen, unterscheidet sich Factoring von einem Kreditvertrag mit Sicherungsabtretung.
Kreditbesicherungsvertrag im Factoring
Im Kreditbesicherungsvertrag wird ausschließlich die Abtretung der Forderung geregelt. Ferner werden beim Factoring die Forderungen an den Factor abgetreten, um die Pflichten des Kaufvertrages zu erfüllen.
Die Abtretung von Forderungen an Kreditinstitute dient lediglich der Sicherung von Krediten. Sind die Kreditverpflichtungen, sprich die Rückzahlung der Kreditsumme, erfüllt, werden die abgetretenen Forderungen an den Kreditnehmer zurück übertragen. Beim Factoring hingegen werden die Forderungen nicht zurück übertragen.
Kreditwesengesetz
Ebenso wie Leasing fällt Factoring gemäß Kreditwesengesetz nicht in den Bereich der Bankgeschäfte. Auch hier sind die Factoringgesellschaften meist ausgegründete Töchter von Kreditinstituten, die sich der Bankenaufsicht fügen.
Prinzipiell kaufen Factoringgesellschaften nur Forderungen von Geschäftskunden an Geschäftskunden an.
Forderungen der Factoringkunden
Forderungen an Privathaushalte und Endverbraucher bleiben außen vor. Bei den verkauften Forderungen des Factoring-Kunden handelt sich meist um eher kurzfristige Forderungen, die ein Zahlungsziel von maximal 90 Tagen aufweisen.
Die meisten Factoring-Kunden sind mittelständische Unternehmen, welche sich durch den Verkauf ihrer Forderungen stetige Liquidität einräumen möchten.
Vorteile für Factoring-Kunden
Ein wesentlicher Vorteil für Factoringkunden ist, dass sie das Risiko des Forderungsausfalls nicht mehr tragen müssen und auch die Mahn- und Inkassobearbeitung komplett an die Factoringgesellschaft übergeben wird.
Die Factoringgesellschaft darf keine Ansprüche an den Factoringkunden stellen, wenn Forderungen des Drittschuldners nicht beglichen werden.
Rechnungen im Rahmen des Factoring
Die Rechnungen des Factoring-Kunden werden an die Factoring-Gesellschaft weitergeleitet. Der Vorschuss der eingereichten Rechnungen durch die Factoring-Gesellschaft beträgt in den meisten Fällen zwischen 80 Prozent und 90 Prozent.
Der restliche Betrag wird von der Factoring-Gesellschaft für eventuelle Einsprüche des Abnehmers einbehalten. Zahlt der Abnehmer seine Verbindlichkeiten in voller Höhe, so wird der restliche Betrag von der Factoring-Gesellschaft freigegeben und ebenfalls an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
Auch wenn endgültig festgestellt wird, dass eine Forderung nicht beglichen werden kann, erhält der Factoring-Kunde den einbehaltenen Betrag, denn das Ausfallrisiko liegt allein bei der Factoring-Gesellschaft.
Dienstleistungen der Factoringgesellschaften
Die Factoringgesellschaften bieten den Factoringkunden ebenfalls eine Menge verschiedener Dienstleistungen an, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dessen Geldgeschäften in Verbindung stehen. So kann beispielsweise die Buchhaltung oder das Mahnwesen mit übernommen werden.
Eine wichtige Funktion nehmen die Factoringgesellschaften wahr, indem sie bei Kunden oder Interessenten eine Bonitätsprüfung durchführen. So können Factoringgesellschaft sowie Factoringkunde einschätzen, wie hoch der Forderungsausfall sein könnte.
Gebühren und Zinsen beim Factoring
Die Kosten für das Factoring sind für den Factoring-Kunden überschaubar. Es fallen Factoring-Gebühren sowie Zinsen an. Die Factoring-Gebühren machen einen festgelegten Prozentsatz des Rechnungsbetrages aus. Damit ist auch das Forderungsausfallrisiko gedeckt.
Zinsen berechnet die Factoring-Gesellschaft für den Zeitraum ab Auszahlung des Vorschusses an den Factoring-Kunden bis zum vollständigen Zahlungseingang des Abnehmers oder bis zu dem Tag an dem der Forderungsausfall bestätigt ist.
Factoring-Gesellschaften bieten ferner Exportfactoring an. Dies beinhaltet den Ankauf von Forderungen aus Auslandsgeschäften.
