Basel
Basel I und Basel II (Basel 1 und Basel 2)
Ein aktuelles Thema in Bezug auf das Kreditwesen ist Basel II. Mit Basel II sollen die Eigenkapitalvorschriften innerhalb der Kreditinstitute geändert und verschärft werden.
Das eigentliche Ziel von Basel II ist:
- Sicherung des Banken- und Finanzsystems
- Stabilisierung des Banken- und Finanzsystems
Dies beinhaltet ferner die verbesserte Ausfallrisikoeinschätzung durch die Kreditbanken. Im Finanz Blog findet man einen Eintrag und Kommentare dazu.
Ausschuss des Basel II
Die Initiative und Idee zu Basel II stammt von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Ziel dieses Ausschusses ist:
- Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen
- Verhinderung von Insolvenzen der Kreditinstitute
Gemeinsamkeiten von Basel 1 und Basel 2
Die Basel II Verordnungen beruhen auf den Bestimmungen von Basel 1.
Basel 2 sieht vor, dass Kreditinstitute bei einer Kreditvergabe ein Eigenkapital von mindestens 8 Prozent unterlegen müssen.
Durch die stetigen Veränderungen und Anforderungen an den Finanz- und Kreditmarkt musste diese Eigenkapitalvereinbarung an die Erfordernisse angepasst werden.
Im Jahr 1999, zehn Jahre nach Veröffentlichung von Basel 1, wurde das Konsultationspapier zur Basel 2 veröffentlicht. Die Endfassung von Basel 2 erschien 2004 und wurde zugleich als EU- Richtlinie genutzt.
Ab dem 01.01.2006 wurden Basel I sowie Basel II parallel genutzt.
Im Jahr 2007 wurden jedoch die Vereinbarungen aus Basel I zurückgenommen und Basel II bietet nun die einzig gültige Grundlage.
Regelungen von Basel II
Basel II setzt sich aus so genannten drei Säulen zusammen:
- Mindestkapitalanforderungen
- Kreditausfallrisiko
- Marktpreisrisiko
- Operationelles Risiko
- Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht
- Marktdisziplin und Offenlegung
Die erste Säule bildet den Brennpunkt aller derzeitigen Diskussionen. In der ersten Säule 'Mindestkapitalanforderung' wird die Eigenkapitalunterlegung geregelt. Dabei werden folgende Risiken berücksichtigt:
Über die zweite Säule wird die Beaufsichtigung der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht geregelt. Diese Säule kann zwischen der internen und externen Aufsicht, sowie dem eigentlichen Dialog zwischen Kreditinstituten und Aufsicht.
Die dritte Säule umfasset den Bereich der Marktdisziplin und Offenlegung.
Risiko beim Bankgeschäft
Durch die interne Aufsicht soll das allgemeine Risikomanagement verbessert werden.
Das schließt das Verfahren zur Risikobewertung ebenso ein wie die Verbesserung der bereits genutzten Kontrollmechanismen.
Durch die externe Aufsicht wird der Bankaufsicht die Möglichkeit eingeräumt, von außen auf das aktuelle Geschehen zuzugreifen.
Vorraussetzungen der Bankgeschäfte
Vorraussetzung für reibungs- und risikolose Bankgeschäfte ist der Dialog der Kreditinstitute mit der Bankenaufsicht, denn die Kreditinstitute werden zukünftig mehr Verantwortung für die Kreditentscheidungen treffen müssen.
Die Bestimmungen zur Offenlegung verpflichten die Kreditinstitutezu:, Informationen über ihr Eigenkapital sowie eine Risikobewertung abzugeben. Im Einzelnen müssen die Kreditinstitute darüber Auskunft geben, inwiefern die Eigenkapitalvorschriften Anwendung finden.
Auskünfte
Ferner müssen sie Auskünfte geben über:
- den Aufbau ihres Eigenkapitals
- die Risiken, die mit einer Kreditvergabe einhergehen
Prinzipiell soll das Risiko der Kreditinstitute eingegrenzt und somit eine Sicherung des Eigenkapitals bewirkt werden. Als Maßnahmen sollen verschärfte Ratings eingesetzt werden, die die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers einschätzen beziehungsweise helfen diese einzuschätzen.
Kreditwesensauswertung
Die Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute ist immer abhängig von der Bonität des Kreditnehmers. Ist die Bonität hoch, muss das Kreditinstitut entsprechend weniger Eigenkapital vorhalten.
Bewertung der Kreditwürdigkeit
Bei der jetzigen Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen wurden bisher vor allem bereits berücksichtigt:
- Zahlen bei der Beurteilung
- Faktoren bei der Beurteilung
Betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen positive Ergebnisse aus, wurde der Kreditantrag, wenn keine anderen negativen Merkmale vorherrschen, in aller Regel genehmigt.
Unter Basel II sollen auch berücksichtigt werden:
- zukünftige Ereignisse
- zukunftige Prognosen
Hierzu gehören unter anderem die Beurteilung des Marktes und eine Analyse der Konjunktur.
Ferner wird durch Basel II ein Augenmerk auf die betriebsinterne Organisation, beispielsweise Personalmanagement und Risikomanagement in Krisensituationen, gelegt.
Durch das Einspruchsrecht der einzelnen Mitgliedsstaaten des Basler Ausschusses konnte in Deutschland scheinbar eine Entlastung mittelständischer Unternehmen hervorgerufen.So kann unter bestimmten Umständen auf die Unterlegung der Kreditinstitute verzichtet werden, beispielsweise wenn der Jahresumsatz der entsprechenden Unternehmen unterhalb 500 Millionen Euro liegt.
Weiterhin konnte durch Einsprüche durchgesetzt werden, dass Kredite mit einer Auszahlungssumme von bis zu 1 Millionen Euro wie normale Kredite und nicht mehr wie Großkredite behandelt werden.
Vorteile von Basel 2
Für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler soll Basel II den Vorteil bringen, dass diese nicht über das Ratingverfahren bewertet werden, sondern vielmehr einer festen Risikogruppe zugeordnet werden.
