Banken

Banken

Da Banken im Prinzip mit fremden Mitteln arbeiten, also mit den Einlagen anderer Bankkunden, und diese auch an die entsprechenden Kunden zurückzahlen müssen, müssen Kreditnehmer besonders geprüft werden.

Es werden überprüft:

  1. Kreditfähigkeit
  2. Hat der Kreditnehmer bereits ein Bankkonto bei der betreffenden Bank, muss keine gesonderte Prüfung der Kreditfähigkeit durchgeführt werden.

  3. Kreditwürdigkeit
  4. Die Kreditwürdigkeit sagt aus, ob durch den Kreditnehmer eine Erfüllung seiner Pflichten gegeben ist.
    Zur Pflicht des Kreditnehmers gehört die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kreditbetrages.

Unterscheidung der Kreditwürdigkeit

Dabei wird unterschieden:

  • Persönliche Kreditwürdigkeit

  • Die persönliche Kreditwürdigkeit sagt aus, dass der Kreditnehmer beispielsweise durch sein Anstellungsverhältnis und den damit verbundenen Verdiensten als vertrauenswürdig gilt.

  • Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

  • Die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn die Rückzahlung des Kreditbetrages und der Zinsen durch die wirtschaftlichen Verhältnisse erfüllt werden kann.

    • Privathaushalte
      Hier gelten die Indikatoren des Einkommens und der aktuellen sowie voraussichtlichen Vermögenssituation
    • Unternehmen
      In Unternehmen sind dafür maßgebend die Ertragslage, die Liquiditätslage und die Kapitalstruktur.
    • Staatliche Institutionen
      In öffentlichen Haushalten werden die voraussichtlichen Steueraufkommen berücksichtigt.

Um die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers beurteilen und einschätzen zu können, müssen durch diesen die wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt werden.

Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch die Banken

Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird ferner der Kundenbetreuer befragt.
Weiterhin kann die Umsatzentwicklung auf dem Konto des Kreditnehmers nachvollzogen werden. Aus dieser geht hervor, ob ein regelmäßiges Einkommen vorliegt.
Insofern der Kreditnehmer zustimmt, wird eine Schufa-Auskunft eingeholt.

Kreditsicherungen

Die Sicherung der Kredite ist ein wichtiger Aspekt für die Banken.

Sie gewähren:

  1. Blankokredite
  2. Bei Blankokrediten verzichtet die Bank auf eine Sicherheit seitens des Kreditnehmers, und verlässt sich voll und ganz auf die Kreditwürdigkeit des Kunden.
    Dieser haftet dennoch mit seinem ganzen Vermögen für die Erfüllung seiner Kreditverpflichtungen.

  3. Gesicherte Kredite
  4. Gesicherte Kredite hingegen verlangen eine Sicherheit.
    Für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Bank die vorhandene Sicherheit verwerten und somit den Kredit auslösen.

  5. Personalkredite
  6. Des Weiteren kann auf gedeckte Personalkredite zurückgegriffen werden. Hier wird beispielsweise eine Bürge beziehungsweise ein Mitkreditnehmer eingesetzt.

Kreditvertrag

Meistens wird die Kreditsicherung im Kreditvertrag geregelt.
Ist dies nicht der Fall, muss ein gesonderter Kreditsicherungsvertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer abgeschlossen werden.
Die vereinbarte Sicherheit im Kreditsicherungsvertrag darf keine Übersicherung des Kredites hervorrufen und den Kreditnehmer damit wirtschaftlich an das Kreditinstitut binden. In dem Fall ist der Kreditsicherungsvertrag ungültig.

Kreditverträge bei verheirateten Kreditnehmern

Ist der Kreditnehmer verheiratet und hinterlegt als Sicherheit Gegenstände, die beiden Ehepartnern gehören, ist die Zustimmung des jeweiligen Ehepartners notwendig.

Ist jedoch eine Gütertrennung vereinbart, ist die Zustimmung des Ehepartners nicht nötig.



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