Agrarkredit
Agrarkredit (Kontokorrentkredit, Wechselkredit)
Eine besondere Form der Kreditvergabe, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kreditnehmers, ist der Agrarkredit.
Zu unterscheiden sind hier:
Agrar-Betriebsmittelkredit
Agrar-Investitionskredit
Der Agrar-Betriebsmittelkredit dient in der Landwirtschaft zur Beschaffung von beispielsweise Saatgut, Futtermitteln oder Dünger.
Der Agrar-Betriebsmittelkredit gilt als ein kurzfristiger Kredit.
Durch die Gewährung eines Agrar-Investitionskredit können kurzfristig benötigte Maschinen oder sonstige Betriebsausstattung finanziert werden.
In den meisten Fällen sind Kreditgenossenschaften die Kredit gebenden Institutionen.
Vergabe eines Agrarkredit
Die Vergabe von Agrarkrediten erfolgt in der Regel durch die Gewährung eines Wechselkredit oder durch Kontokorrentkredite.
Eine Besonderheit bilden die Agrarkredite in Hinsicht auf die Rückzahlungsvereinbarungen.
Grundsätzlich wird eine monatliche Rückzahlungsvereinbarung getroffen.
Tilgungsaussetzung bei Agrarkrediten
Da die Landwirtschaft jedoch verstärkt den Witterungsbedingungen ausgesetzt ist und es durch Ernteausfälle zu erheblichen Ertragseinbußen kommen kann, wird eine Tilgungsaussetzung vereinbart.
Im Falle der Tilgungsaussetzung wird die Rückführung der vereinbarten Raten ausgesetzt.
Besicherung des Agrarkredit
Der Kreditnehmer muss lediglich die anfallenden Zinsen leisten. Da es sich hier um kurzfristige Kredite handelt, wird durch die Kreditinstitute meist keine Besicherung des Kredites verlangt.
Handelt es sich um eine größere Kreditsumme ist das Kreditinstitut berechtigt eine Sicherungsübereignung zu verlangen.
