Girokonten

Girokonten

Girokonten sind vorrangig auf bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgerichtet. Zu den allgemeinen Bankgeschäften, die über ein Girokonto abgewickelt werden, gehören untere anderem:

  • Einzahlung
  • Auszahlungen
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Überweisungen

Diese Geschäfte können am Bankschalter, per Online- und Telefonbanking oder an Terminals ausgeführt werden.

EC-Karte

Um einen bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, stellen die Institute bei Eröffnung eines Kontos eine EC-Karte aus. Das Guthaben der Girokonten kann überzogen werden.

Die Gewährung dieses Spielraums in Form eines Dispositionskredites ist abhängig von der Bonität des jeweiligen Kontoinhabers. Minderjährige und Arbeitlose bekommen meist keinen Kreditrahmen.

Der getätigte Zahlungsverkehr wird von den Banken festgehalten und durch Kontoauszüge protokolliert. Sie dienen dem Kontoinhaber zur Kontrolle und Nachweis von ausgeführten Zahlungen.

Girokonten eignen sich nicht zur Anlage von großen Geldbeträgen, da das Guthaben nur eine sehr niedrige Verzinsung erfährt. Die Nutzung des Dispositionsrahmens wird hingegen mit einem hohen Zinssatz belegt.

Nutzung des Girokontos

In der Regel fallen für die Nutzung des Girokontos Gebühren an, die meist quartalsweise von der Bank abgerechnet werden.

Die Höhe dieser ist abhängig vom Umfang des Kontos und des Kontovertrages. In der Abrechnung stellen die Kreditinstitute die Kontoführungsgebühren, die Überziehungszinsen sowie die Guthabenverzinsung gegenüber.

Die Summe wird dann entweder vom Kundenkonto eingezogen oder diesem gutgeschrieben. Girokonten werden vorrangig von Privatpersonen genutzt. Ein durch ein Unternehmen geführtes Girokonto, wird als Kontokorrentkonto bezeichnet.

Sparkonten

Anders als Girokonten dienen Sparkonten ausschließlich zur unbefristeten Anlage von Geldern und Vermögen. Bei Eröffnung eines Sparkontos erhält der Kontoinhaber einen Nachweis in Form eines Sparbuchs.

Mittlerweile rückt das herkömmliche Sparbuch in den Hintergrund und Banken händigen ihren Kunden meist Chipkarten, so genannte Sparcards, aus. Mit dieser kann sich der Kontoinhaber an gewöhnlichen Kontoauszugsdruckern einen Überblick über den Kontostand verschaffen.

Ein direkter Zahlungsverkehr ist über Sparkonten nicht möglich. Sparkonten haben eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten. Im Gegensatz zum Girokonto fällt die Verzinsung des Sparguthabens höher aus.

Meist bieten die Banken hierfür feste Zinssätze an. Die Verrechnung dieser erfolgt dann meist bei Kündigung bezihungsweise Auflösung des Kontos.

Kreditinstitute können in den Anlagebedingungen variieren. So bieten einige Banken eine Verfügung über das Guthaben an, ohne dass das Konto gekündigt werden muss. Die Höhe der monatlichen Verfügungen wird im Kontovertrag festgelegt.

Dies muss in einer angemessen Frist vom Kontoinhaber bei der Bank angezeigt werden. Über den Sparbetrag kann nur verfügt werden, wenn das Sparbuch bzw. die Sparcard vorgelegt wird. Kreditinstitute berechnen hier keine Kontoführungsgebühren.

Termingeldkonten

Termingeldkonten sind als eine befristete Anlageform zu betrachten und in Festgeldkonten und Kündigungsgeldkonten zu unterscheiden.

Die meisten Bankkunden nutzen die Möglichkeit der Termingeldkonten, um mit nicht benötigen Geldmitteln eine möglichst hohe Verzinsung zu erhalten. Gerade wenn das Girokonto eine hohe Deckung aufweist, bieten sich Termingelder an, denn die Verzinsung des Guthabens auf einem Girokonto fällt nicht so hoch aus.

Festgeldkonten

Festgeldkonten haben eine feste Laufzeit mit einem vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin. Nach Ablauf der Festgeldanlage kann der Kontoinhaber entscheiden, ob das Konto verlängert werden oder das Termingeld freigegeben werden soll.

Kündigungsgelder hingegen haben keine feste Laufzeit sondern eine festgelegte Kündigungsfrist. Das heißt, der Kontoinhaber kann erst nach Einhaltung der Kündigungsfrist über das Termingeld verfügen. Werden diese Einlagen fällig beziehungsweise gekündigt, erlischt das Termingeldkonto komplett. Für jede neue Termingeldeinlage wird somit ein neues Konto eröffnet.

Der Girokontorechner




<< Geschäftskonten        Privatkonten >>