Privatkonten

Privatkonten

Für Privatkonten können entweder Vollmachten für das Konto oder für die komplette Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut erstellt werden.

Handlungsspielraum bei Privatkonten durch eine Vollmacht

Mittels einer Vollmacht können Auskünfte über das entsprechende Bankkonto eingeholt sowie Verfügungen wie

  • Abhebungen
  • Überweisungen
  • Lastschriften
  • Einreichen von Schecks

durchgeführt werden. Des Weiteren können bereits genehmigte Kredite genutzt werden und auch die Überziehung des Kontos, also die Nutzung des Dispositionskredites, ist möglich.

Beschränkungen der Vollmacht

Der Vollmachtnehmer ist dahingehend in seinen Handlungen beschränkt, dass er unter anderem keine weiteren Konten eröffnen darf. Ferner ist die Beantragung von Krediten und Kreditkarten nicht erlaubt. Auch die Erteilung einer Untervollmacht für das betreffende Bankkonto liegt nicht in dem Handlungsbereich des Vollmachtnehmers.

Regelung der Vollmachten bei Privatkonten

Die Handhabung der Vollmachten ist gemäß dem Verbraucherschutz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Vollmachten, die oben genannte Beschränkungen freigeben, werden meist von den Banken mit Skepsis betrachtet. Eine so weitläufige Vollmacht wird in der Praxis sehr selten ausgestellt.

Vollmachten sind bis zum schriftlichen Widerruf gültig, es sei denn, der Bevollmächtigte stirbt, wird rechts- und geschäftsunfähig oder es wird Insolvenz über das Vermögen des Kontoinhabers eröffnet.



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