Anderkonto

Anderkonto (Treuhandkonto)

Ein Anderkonto ist ein spezielles Treuhandkonto, das nur bestimmte Personen eröffnen und verwalten dürfen:

  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Patentanwälte
  • Insolvenzverwalter
  • Zwangsverwalter
  • Pfarrer

Sonderregelungen bei einem Anderkonto

Der Kontoinhaber eröffnet das Konto mit eigenem Namen und eigener Verfügungsbefugnis, jedoch auf fremde Rechnung.
Das Guthaben auf dem Konto darf nicht den eigenen Zwecken des Inhabers dienen, sondern ist treuhänderisch zu verwalten.
Auch die Bank oder gegebenenfalls Gläubiger sind nicht verfügungsberechtigt, das heißt bei einer eventuellen Insolvenz fällt das Guthaben eines Anderkontos nicht in die Vermögensmasse.

Sammel-Anderkonto

Für Rechtsanwälte, zum Beispiel, gibt es die Möglichkeit der Sammel-Anderkonten.
Dort dürfen jedoch nur geringere Einzelsummen eingezahlt werden und Beträge
über 15.000 Euro dürfen sich nicht länger als ein Monat auf dem Konto befinden.

Hebegebühr beim Anderkonto

Für das Anderkonto ist eine Hebegebühr zu entrichten.
Das bedeutet, dass der Gläubiger dem Rechtsanwalt oder Notar eine Gebühr zahlen muss, die dann fällig wird, wenn ein Geldtransfer auf dem Anderkonto stattfindet.



<< Konto        Reservierungshypothek >>