Sogenannte geringfügig Beschäftigte, die bis zu 400 EUR im Monat verdienen, bleiben versicherungsfrei.
Wohingegen, wenn Sie ein Einkommen in der sogenannten Gleitzone (400,01€-800,00€) erhalten, dann sind Sie versicherungspflichtig. Wobei Sie als Angestellter einen reduzierten, aber progressiv ansteigenden Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen müssen.
Damit wird erreicht, dass wenn Sie die 400€ übersteigen, nicht sofort den vollen Sozialversicherungsbeitrag zahlen müssen. Dafür existieren zwei Regeln, die die Realisierung gewährleisten:
- Normalerweise teile sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge, in der Gleitzone zahlt jedoch nur der Arbeitgeber den „vollen" Beitragsanteil zu den jeweiligen Versicherungszweigen(Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
- Der Arbeitnehmer "steigert" sich von 4 % auf etwa 21 % des tatsächlichen Arbeitsentgelts.