Das ist aber auch ein hin und her.
Erst galt der Post-Mindestlohn als beschlossen, die Ereignisse bei den Post-Konkurrenten überschlugen sich, und nun wird wieder alles zurückgepfiffen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich mit der Rechtsgrundlage befasst.
Klage gegen Post-Mindestlohn von TNT
Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland, spricht sich zwar für Mindestlöhne aus, verdeutlicht aber auch:
Mindestlöhne dürfen aber nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu verhindern oder einen Monopolisten zu protektionieren.
Entsprechend wurden von TNT rechtliche Schritte eingeleitet.
Gerichtsurteil bei Post-Mindestlohn
Die Richter in Berlin haben entschieden, dass der Post-Mindestlohn von 9,80 Euro gegen die deutsche Verfassung verstößt.
Nochmals zur Erinnerung: Die 9,80 Euro wurde im November vergangenen Jahres zwischen ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste abgeschlossen.
Die Richter stellten jedoch klar, dass der Minister für Arbeit und Soziales diesen zwischen zwei Parteien verhandelten Mindestlohn nicht für allgemeinverbindlich erklären kann.
Konsequenzen für Post-Mindestlohn
Logischerweise kann TNT nun nicht mehr gezwungen werden die 9,80 Euro an seine Mitarbeiter pauschal auszuzahlen. Die Mitarbeiter von TNT erhalten einen Mindestlohn von 7,50 Euro. Dieses entspricht der Summe, die seit Jahren schon im Tarifvertrag gemeinsam mit ver.di, DGB und SPD vereinbart wurde.
Deutschland beziehungsweise der deutsche Staathat gegen diesen Urteil Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren wird sich ein wenig in die Länge ziehen und voraussichtlich bis zu sechs Monate dauern.
Fazit
Da die Post sowieso einen Sonderstatus besitzt, beispielsweise durch die Umsatzsteuerbefreiung, ist es eigentlich nur gerecht für die Post-Konkurrenten, dass der Mindestlohn nicht branchenweit allgemeingültig ist, da die Kostenkalkulation bei den Post-Konkurrenten total unterschiedlich ist.
So wird eine wenig Protektionismus unterbunden.
