Mit der populistischen Aussage:
Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei.
hat Peer Steinbrück, unser Finanzminister die Erschaftssteuerreform verteidigt.
Union und Bundesrat verlangen dahingegen mehrere Änderungen an der Erbschaftssteuerreform.
Inhalt der Erbschaftssteuerreform
Ein zentraler Punkt der Erbschaftssteuerreform ist, dass die in Deutschland ansässigen Firmen nicht übermäßig belastet werden. Im Detail bedeutet dieses, dass beispielsweise Betriebsvermögen bis zu einer Million Euro ganz steuerfrei bleibt
Entsprechend werden drei von vier Unternehmen zukünftig von der Erbschaftsteuer nicht mehr belastet werden.
Nachbesserungen werden gefordert
Im Bundesrat wurde ein umfassender Forderungskatalog verabschiedet.
Laut dem Forderungskatalog sollen beispielsweise die Behaltensfristen von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden.
Der derzeitige Vorschlag von Peer Steinbrück beinhaltet, dass nach zehn Jahren 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei ist, wenn das Unternehmen in seinem Kern fortgeführt wird.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass fünfzehn Prozent auf jeden Fall versteuert werden müssen.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch zu beachten. Das Betriebsvermögen darf fünfzehn Jahre lang nicht reduziert werden, da man sonst im Nachhinein die volle Steuersumme zahlen muss. Gegen diese fünfzehn Jahre möchte der Bundesrat angehen, da heutzutage, in unserem schnelllebigen Wirtschaftssystem, alleine schon zehn Jahre eine überaus lange Zeit ist und daher die vorgeschlagenen fünfzehn Jahre eine Fehlentscheidung wären.
Vererben unter Geschwistern
Auch beim Vererben unter Geschwistern möchte die Union und der Bundesrat, dass die so genannten Behaltensfristen verkürzt werden.
Der jetzige Vorschlag soll insofern geändert werden, dass die Behaltensfrist auch hier auf zehn Jahre reduziert wird, und dass das Vererben unter Geschwistern nicht so stark besteuert wird.
Fazit
Auch wenn aus der liberalen Ecke oft die Forderungen nach einem kompletten Abschaffen der Erbschaftssteuer laut werden, würde dieses in der Gesellschaft wohl eher zu Unmut und gefühlter Ungerechtigkeit führen, da durch die Erbschaftssteuer derzeit finanzschwächeren Familien unter die Arme gegriffen wird.
Dennoch sieht der derzeitige Plan Steinbrücks vor, dass Ehepartner, Kinder und Enkel höheren Freibeträgen erhalten werden.
