Es ist ja immer fraglich, wann die gesetzliche Unfallversicherung eintritt und wann man doch lieber eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben sollte.
Bei Ansahl habe ich folgendes Szenario entdeckt:
Nach einer Armoperation im Krankenhaus stürzte eine Patientin auf dem Wege zur Physiotherapie und brach sich das Bein.
Nun wieder die Frage, welche Versicherung greift.
In dem oben aufgeführten Szenario hat die Dame ‘Glück’ gehabt, weil für solche Fälle die gesetzliche Unfallversicherung eintritt, und sie keine private Unfallversicherung benötigt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei allen Personen ein, die im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationsklinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden müssen.
Entsprechend versichert ist man bei jeglichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Rehabilitation stehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch dann, wenn der behandelnde Arzt eine Teilnahme an bestimmten Therapiemaßnahmen vorgeschrieben hat. Ebenso ist der Weg von zu Hause zum Krankenhaus und retour versichert.
Meldung der gesetzlichen Unfallversicherung
So wie bei allen anderen Versicherungen besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass der Patient den Unfall unverzüglich dem Krankenhaus melden muss. Dieses kann er beispielsweise tun, indem er das Krankenhaus-Personal informiert.
Anschließend wird die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die anfallenden Versicherungsleistungen erbringen.
