Der neue elektronische Personalausweis wird auch bei der jungen Generation ein absoluter Renner werden, da er eine Vielzahl an Gimmicks enthalten wird.
Fraglich ist, ob man folgende Dinge alle in einem elektronischen Personalausweis vereinheitlicht braucht:
- Foto
- Adresse
- Pin
- Signatur
- Zertifikat für Internet-Geschäfte
- Fingerabdrücke
Misstrauen beim elektronischen Personalausweis
Besonders der letzte Punkt erweckt bei den meisten Menschen Misstrauen, da der Gedanke doch sehr fremd ist, wenn man von nun an auf seinem Einwohnermeldeamt künftig seine Fingerabdrücke hinterlassen muss.
Da kommt man sich ja fast vor wie bei einer Strafverfolgung im Fernsehen.
Hintergedanke ist natürlich, dass man feststellen kann, ob der Träger des elektronischen Personalausweis auch der Inhaber des Personalausweis ist.
Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten
Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter, wird sich, laut eigener Aussage, den elektronischen Personalausweis ganz genau ansehen.
Er sagt zum neuen elektronischen Personalausweis:
Bei der Pin, der elektronischen Signatur und dem Zertifikat für den Internetverkehr besteht kein Problem.
Er sieht aus datenschutzrechlichen Gründen nur die Fingerabdrücke als etwas problematisch an, da durch die Fingerabdrücke die Fälschungssicherheit nicht erhöht wird.
Die elektronische Signatur ist vollkommen ausreichend und folglich die Fingerabdrücke überflüssig.
Ausblick zum elektronischen Personalausweis
Viele Bundesbürger haben sowieso schon große Sorgen zum gläsernen Menschen zu werden und der neue elektronische Personalausweis weckt in einigen Punkten Misstrauen, so dass es noch einige Zeit dauern wird, bis der elektronische Personalausweis zum Alltag gehört und von jedem anerkannt wird.
