Es ist gerade Sommerzeit, es ist heiß und man möchte ins Schwimmbad, aber man muss trotzdem einige Dinge beachten.
Wie man im ersten Teil lesen konnte, sollte man beispielsweise im Erdgeschoss seine Fenster geschlossen halten, da sonst die Hausratversicherung nicht zahlt.
Aber auch im Schwimmbad muss man mit Argusaugen umhergehen.
Täglich werden in Deutschland an heißen Sommertagen etwa 1.500 Einbrüche registriert. Aus Versicherungssicht sind interessanterweise davon viele nur einfache Diebstähle und somit unversichert.
Hausratversicherung-Tipp
Wenn bei Ihnen Geld oder Dinge ohne erkennbaren Grund verschwinden, dann sollten Sie auf jeden Fall die Polizei und den betreuenden Versicherungskaufmann benachrichtigen.
Denn die Hausratversicherung ist auch zuständig, wenn bei einem Einbruchdiebstahl
- Der Dieb sich eingeschlichen hat
- Illegale Nachschlüssel verwendet wurden oder
- Die richtigen Schlüssel, wenn sie durch Raub oder Einbruch erlangt wurden.
Auch im Schwimmbad, wenn Ihr Spind beziehungsweise Schrank aufgebrochen wurde, gibt es Schadenersatz, da die Hausratversicherung auch eine Außenwirkung hat.
