Das Bundeskabinett hat den Weg zu einer Rentenerhöhung
zum 1. Juli 2007 freigemacht. Dem Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte wurde zugestimmt.
Das Bundeskabinett hat der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt, wodurch die die gesetzlichen Altersbezüge Mitte 2007 um etwa 0,5 Prozent angehoben werden.
Gründe dafür sind im ifblog zu lesen:
Die Rentenanhebung wird möglich durch die positiven Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006. Pro Jahr fließen durch den Aufschlag 1,2 Milliarden Euro zusätzlich an die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner hierzulande.
Jahrelang sanken die Renten nun steigen sie wieder. Dieses geschieht jedoch nicht willkürlich, sondern richtet sich nach gesetzlich festgeschriebenen Kriterien:
- Eine Grundlage ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die Löhne stiegen um etwa 0,5-1 Prozentpunkte.
- Aufgrund der Riester-Rente und die damit verbundenen Mehrbelastungen, kann nicht der volle Prozentsatz an Rentner weitergegeben werden.
- Ein weiterer Aspekt ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern.Durch die vergangenen Reformen und das Wirtschaftswachstum ist dieser Faktor mit 0,2% positiv.
Trotz dieser Erhöhung ist der generelle Trend der privaten Altersvorsorge unabdingbar. Außerdem werden Zusatzversicherungen, wie die Riester-Pflege für die Kunden immer interessanter.
